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    <Identifier>000057</Identifier>
    <ArticleType>Originalarbeit</ArticleType>
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      <Title language="de">Qualit&#228;tssichernde Ma&#223;nahmen in nicht-interventionellen Studien: Ergebnisse einer Umfrage unter den Mitgliedsunternehmen des Verbandes Forschender Arzneimittelhersteller</Title>
      <TitleTranslated language="en">Quality assurance measures in non-interventional studies: Results of a survey among the members of the Association of Research-Based Pharmaceutical Companies</TitleTranslated>
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        <Address>Quality Standards, Pfizer Pharma GmbH, Linkstra&#223;e 10, 10785 Berlin<Affiliation>Pfizer Pharma GmbH, Berlin, Deutschland</Affiliation></Address>
        <Email>michael.hahn&#64;pfizer.com</Email>
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          <Firstname>Thomas D.</Firstname>
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          <Affiliation>Nycomed Deutschland GmbH, Konstanz, Deutschland</Affiliation>
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        <Email>thomas.bethke&#64;nycomed.com</Email>
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          <Affiliation>Boehringer Ingelheim Pharma GmbH &#38; Co. KG, Biberach, Deutschland</Affiliation>
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        <Email>arthur.hecht&#64;boehringer-ingelheim.com</Email>
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        <Email>doris.henn&#64;astrazeneca.com</Email>
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          <Affiliation>Verband Forschender Arzneimittelhersteller e. V., Berlin, Deutschland</Affiliation>
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        <Email>t.ruppert&#64;vfa.de</Email>
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          <Affiliation>Sanofi-Aventis Deutschland GmbH, Berlin, Deutschland</Affiliation>
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        <Email>ferdinand.hundt&#64;sanofi-aventis.com</Email>
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        <Address>D&#252;sseldorf</Address>
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          <MeshMainheading majorTopic="yes">QUALITY CONTROL</MeshMainheading>
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          <MeshMainheading majorTopic="yes">PRODUCT SURVEILLANCE, POSTMARKETING</MeshMainheading>
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          <MeshMainheading majorTopic="no">QUESTIONNAIRES</MeshMainheading>
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          <MeshMainheading majorTopic="yes">DRUG INDUSTRY</MeshMainheading>
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          <MeshMainheading majorTopic="no">HUMANS</MeshMainheading>
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      <SubjectheadingDDB>610</SubjectheadingDDB>
      <Keyword language="de">Qualit&#228;tssicherung</Keyword>
      <Keyword language="de">nicht-interventionelle Studie</Keyword>
      <Keyword language="de">VFA-Empfehlungen</Keyword>
      <Keyword language="de">Anwendungsbeobachtung</Keyword>
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    <DateReceived>20080729</DateReceived>
    <DateRevised>20081009</DateRevised>
    <DatePublishedList>
      <DatePublished>20081104</DatePublished>
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    <Language>germ</Language>
    <SourceGroup>
      <Journal>
        <ISSN>1612-3174</ISSN>
        <Volume>6</Volume>
        <JournalTitle>GMS German Medical Science</JournalTitle>
        <JournalTitleAbbr>GMS Ger Med Sci</JournalTitleAbbr>
      </Journal>
    </SourceGroup>
    <ArticleNo>12</ArticleNo>
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  <OrigData>
    <Abstract language="de" linked="yes">
      <Pgraph>Die Erforschung der therapeutischen Wirksamkeit einer Substanz, deren Sicherheit und Vertr&#228;glichkeit im menschlichen Organismus und ihre Entwicklung zu einem Arzneimittel verl&#228;uft nach strengen gesetzlichen Vorgaben und Regeln, die unter anderem im deutschen Arzneimittelgesetz (AMG) sowie in der Verordnung &#252;ber die Anwendung der Guten Klinischen Praxis bei der Durchf&#252;hrung von klinischen Pr&#252;fungen mit Arzneimitteln zur Anwendung am Menschen (GCP-V) dargelegt sind.</Pgraph>
      <Pgraph>Nach der beh&#246;rdlichen Zulassung und der folgenden Anwendung eines Arzneimittels unter Alltagsbedingungen und an einer Vielzahl von Patienten haben sich nicht-interventionelle Studien (NIS), zu deren h&#228;ufigster Form in Deutschland die Anwendungsbeobachtung (AWB) z&#228;hlt, als leistungsf&#228;hige Instrumente zur &#220;berpr&#252;fung der Sicherheit des Arzneimittels und zur Best&#228;tigung der aus klinischen Pr&#252;fungen erlangten Erkenntnisse zu dessen Wirksamkeit erwiesen.</Pgraph>
      <Pgraph>NIS&#47;AWB unterliegen nicht denselben strikten Regelungen wie sie bei der Entwicklung eines Arzneimittels greifen; vielmehr folgen diese den Empfehlungen beispielsweise der Bundesoberbeh&#246;rden und der Facharbeitsgemeinschaft zu Guter Epidemiologischer Praxis. Weitere Vorgaben zu NIS&#47;AWB ergeben sich aus dem Kodex der Freiwilligen Selbstkontrolle f&#252;r die Arzneimittelindustrie e.V. und dem Gemeinsamen Standpunkt der Verb&#228;nde der pharmazeutischen Industrie zur strafrechtlichen Bewertung der Zusammenarbeit zwischen Industrie, medizinischen Einrichtungen und deren Mitarbeitern.</Pgraph>
      <Pgraph>Anfang 2007 hat der Verband Forschender Arzneimittelhersteller (VFA) wesentliche Elemente dieser Empfehlungen konsolidiert, um neue Vorgaben erg&#228;nzt und als &#8222;VFA-Empfehlungen zur Verbesserung der Qualit&#228;t und Transparenz von nicht-interventionellen Studien&#8220; ver&#246;ffentlicht. Diese Empfehlungen machen unter Anderem konkrete Vorgaben zu Ma&#223;nahmen im Bereich der Qualit&#228;tssicherung in NIS, die diese den Standards f&#252;r klinische Pr&#252;fungen ann&#228;hern. Gleichfalls werden hierdurch analoge Ma&#223;st&#228;be bez&#252;glich der Transparenz in der Planung und Durchf&#252;hrung von NIS &#47;AWB sowie der Ver&#246;ffentlichung der Ergebnisse aus diesen Untersuchungen angelegt, wie sie f&#252;r klinische Pr&#252;fungen schon seit l&#228;ngerem gefordert sind.</Pgraph>
      <Pgraph>Anhand einer Umfrage unter den VFA-Mitgliedsunternehmen konnte gezeigt werden, dass die Umsetzung der VFA-Empfehlungen in den Unternehmen, die derzeit NIS &#47;AWB Projekte durchf&#252;hren, bereits nach wenigen Monaten seit deren Ver&#246;ffentlichung sehr weitgehend und erfolgreich gelungen ist. Die Anzahl an neu initiierten NIS zeigt dabei eine leicht abnehmende Tendenz, begleitet von einem erh&#246;hten administrativen und logistischen Aufwand sowie einer Verst&#228;rkung der Fokussierung auf die medizinisch wissenschaftliche Fragestellung und eine ad&#228;quate Untersuchungsmethodik in NIS&#47;AWB.</Pgraph>
    </Abstract>
    <Abstract language="en" linked="yes">
      <Pgraph>Research into the therapeutic efficacy of a preparation, its safety and tolerability in the human body, as well as its development into a medicinal product is governed by strict legal provisions and regulations such as those stipulated in the German Drug Law (AMG) and the German Ordinance for Good Clinical Practice in Trials on Medicinal Products for Human Use (GCP-V).</Pgraph>
      <Pgraph>In the post-marketing setting, when drugs are tested under routine conditions and in large numbers of patients, non-interventional studies (NIS), which include <Mark2>Anwendungsbeobachtungen</Mark2> (AWB) as the most common form in Germany, have shown to be effective instruments for assessing the safety of a medicinal product and for confirming the results obtained in clinical trials regarding the efficacy of the drug.</Pgraph>
      <Pgraph>NIS&#47;AWB studies are not subject to the same strict regulations that govern the development of a medicinal product; in fact they follow recommendations such as those issued by the Federal Higher Authorities and the Expert Committee on Good Epidemiological Practice. Further provisions on NIS&#47;AWB are laid down in the &#8220;Codex of the Voluntary Self-regulation for the Pharmaceutical Industry&#8221; and the &#8220;Common point of view of the Associations of the Pharmaceutical Industry on the assessment of criminality in the collaboration between industry, medical institutions and their staff&#8221;.</Pgraph>
      <Pgraph>In early 2007, the German Association of Research-Based Pharmaceutical Companies (VFA) consolidated the essential elements of these recommendations, supplemented them by new provisions and published the resulting document as &#8222;VFA Recommendations for the Improvement of Quality and Transparency of Non-interventional Studies&#8220;. Among other initiatives, these recommendations stipulate specific measures for quality assurance in NIS, approximating NIS standards to those applicable to clinical trials. At the same time NIS are being subjected to transparency criteria with regard to the planning, conduct and publication of the results similar to those that have long been required for clinical studies.</Pgraph>
      <Pgraph>A survey among VFA members showed that the VFA recommendations were implemented widely and successfully by the companies currently conducting NIS&#47;AWB projects only a few months after the recommendations had been published. The number of newly initiated NIS has slightly dropped; this trend comes with an increased administrative and logistic burden, greater emphasis on medico-scientific questions, and a focus on adequate methodologies for the analysis of NIS&#47;AWB.</Pgraph>
    </Abstract>
    <TextBlock linked="yes" name="Einf&#252;hrung">
      <MainHeadline>Einf&#252;hrung</MainHeadline>
      <Pgraph>Erkenntnisse &#252;ber die Sicherheit eines Arzneimittels nach dessen beh&#246;rdlicher Zulassung und Markteinf&#252;hrung zu sammeln und kontinuierlich zu bewerten ist eine der zentralen Verpflichtungen eines pharmazeutischen Unternehmers. Ein probates und bew&#228;hrtes Instrument hierzu stellen nicht-interventionelle Studien dar, zu deren h&#228;ufigster Form in Deutschland die Anwendungsbeobachtung z&#228;hlt. NIS&#47;AWB sind systematische Untersuchungen des Behandlungsalltags an einer Vielzahl von Patienten und erm&#246;glichen u.a. die Erforschung auch seltener Nebenwirkungen von Arzneimitteln oder deren m&#246;glicher Wechselwirkungen in Kombination mit anderen Medikamenten oder bestimmten Nahrungsmitteln.</Pgraph>
      <Pgraph>Des Weiteren sind NIS&#47;AWB geeignet, die Erkenntnisse zur Wirksamkeit des Arzneimittels aus den kontrollierten Zulassungsstudien an einem nach dem Markteintritt des Pr&#228;parates &#252;blicherweise deutlich gr&#246;&#223;eren Patientenkollektiv zu &#252;berpr&#252;fen. Sowohl die Behandlung wie auch die Diagnose und die &#220;berwachung des Patienten in einer AWB folgen ausschlie&#223;lich der &#228;rztlichen Praxis und sind strikt getrennt von der Entscheidung zur Verordnung eines Arzneimittels und der Entscheidung, einen Patienten in eine AWB einzubeziehen. Aufgrund ihres wissenschaftlichen epidemiologischen Charakters sind NIS&#47;AWB zudem geeignet, wesentliche Erkenntnisse zu Themen der Versorgungsforschung in einer breiten Patientenpopulation zu erlangen <TextLink reference="1"></TextLink>.</Pgraph>
      <Pgraph>Ziele von NIS&#47;AWB k&#246;nnen zudem der Erkenntnisgewinn &#252;ber das Verordnungsverhalten und die Verschreibungsgewohnheiten in der &#228;rztlichen Praxis sowie die Beobachtung der Akzeptanz und Compliance bei der Anwendung eines Arzneimittels unter Alltagsbedingungen sein.</Pgraph>
      <Pgraph>NIS&#47;AWB folgen hierbei den Empfehlungen des Bundesinstituts f&#252;r Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zur Planung, Durchf&#252;hrung und Auswertung von Anwendungsbeobachtungen in der Fassung von 1998 <TextLink reference="2"></TextLink> unter weiterer Ber&#252;cksichtigung der Entwurfsfassung der Empfehlungen der Bundesoberbeh&#246;rden (BfArM und PEI) vom Mai 2007 <TextLink reference="3"></TextLink>, sowie den Vorgaben des Kodex der Mitglieder des Vereins &#34;Freiwillige Selbstkontrolle f&#252;r die Arzneimittelindustrie e.V.&#34; (FSA-Kodex) <TextLink reference="4"></TextLink> und des &#167; 67 (6) AMG <TextLink reference="5"></TextLink> hinsichtlich der Meldeverpflichtungen in Deutschland bei der Durchf&#252;hrung von AWB.</Pgraph>
      <Pgraph>Das AMG definiert in &#167; 4 (23) die nicht-interventionelle Studie als &#34;&#8230; eine Untersuchung, in deren Rahmen Erkenntnisse aus der Behandlung von Personen mit Arzneimitteln gem&#228;&#223; den in der Zulassung festgelegten Angaben f&#252;r seine Verwendung anhand epidemiologischer Methoden analysiert werden; dabei folgt die Behandlung einschlie&#223;lich der Diagnose und &#220;berwachung nicht einem vorab festgelegten Pr&#252;fplan, sondern ausschlie&#223;lich der &#228;rztlichen Praxis&#34;. Diese Definition grenzt die NIS gegen die klinische Pr&#252;fung der Phase IV nach Zulassung eines Arzneimittels ab, die durch ihre kontrollierten Vorgaben einem anderen Erkenntnisgewinn dient und nicht die &#228;rztliche Routine widerspiegeln soll.</Pgraph>
      <Pgraph>Trotz der hohen wissenschaftlichen Bedeutung und der aus NIS&#47;AWB abzuleitenden Ergebnisse &#252;ber den Behandlungsalltag, hatte es immer wieder Kritik &#246;ffentlicher Institutionen, u.a. der Kassen&#228;rztlichen Bundesvereinigung <TextLink reference="6"></TextLink>, und der Presse <TextLink reference="7"></TextLink>, <TextLink reference="8"></TextLink>, an der Wissenschaftlichkeit einiger AWB gegeben. Vor dem Hintergrund einer anhaltenden kritischen &#246;ffentlichen und internen Diskussion ver&#246;ffentlichte der Verband Forschender Arzneimittelhersteller im April 2007 &#34;Empfehlungen zur Verbesserung der Qualit&#228;t und Transparenz von nicht-interventionellen Studien&#34; <TextLink reference="9"></TextLink>.</Pgraph>
      <Pgraph>Alle Mitgliedsunternehmen des VFA haben sich im April 2007 in einer Selbstverpflichtung zur Umsetzung und Einhaltung der VFA-Empfehlungen zur Verbesserung der Qualit&#228;t und Transparenz von nicht-interventionellen Studien bekannt. Diese wurden, mit Ausnahme der schriftlichen Patienteneinwilligung und der Beratung einer NIS durch eine Ethik-Kommission, im Mai 2008 zus&#228;tzlich in den FSA-Kodex aufgenommen; damit kann deren Nicht-Einhaltung entsprechend den Regelungen des FSA sanktioniert werden.</Pgraph>
    </TextBlock>
    <TextBlock linked="yes" name="Methodik">
      <MainHeadline>Methodik</MainHeadline>
      <Pgraph>Um den Stand der Umsetzung und Einhaltung sowohl der neuen VFA-Empfehlungen wie auch der schon seit L&#228;ngerem bestehenden Vorgaben und Leitlinien zu erheben, entwarf eine Arbeitsgruppe des VFA-Unterausschusses Klinische Forschung&#47;Qualit&#228;tssicherung einen 18 Fragen bzw. Themenbereiche umfassenden Fragebogen zu &#34;Qualit&#228;tssicherungsma&#223;nahmen in NIS&#47;AWB&#34;. Gefragt wurde nach Art und Anzahl derzeit durchgef&#252;hrter NIS&#47;AWB, nach dem Vorhandensein aktueller Verfahrensanweisungen und Standard Operating Procedures (SOP) zu NIS auf internationaler und nationaler Ebene und zu den Schulungsma&#223;nahmen f&#252;r die beteiligten Mitarbeiterkreise und vorgesehener Wiederholungen solcher Schulungen. Weiterhin wurden die &#220;berlegungen zur Selektion und Vorauswahl und der Repr&#228;sentativit&#228;t der Studienzentren abgefragt sowie die vorgesehenen Ma&#223;nahmen zur Verifizierung der erhobenen Daten und zum Umfang der Einwilligung des Patienten in AWB. Ein weiterer Fragenkomplex erfasste Angaben zu Ma&#223;nahmen bei der Auswertung der Ergebnisse und deren Ver&#246;ffentlichung.</Pgraph>
    </TextBlock>
    <TextBlock linked="yes" name="Umfrage">
      <MainHeadline>Umfrage</MainHeadline>
      <Pgraph>Die Umfrage wurde im Februar und M&#228;rz 2008 unter den Mitgliedsunternehmen des VFA durchgef&#252;hrt. Von den 44 befragten Unternehmen wurden 24 R&#252;ckmeldungen erhalten; dies entspricht einer Quote von 55&#37; Prozent. Von den 24 Unternehmen f&#252;hrten zum Zeitpunkt der Umfrage 18 Unternehmen eine oder mehrere Arten nicht-interventioneller Studien in Deutschland durch. 6 Mitgliedsunternehmen f&#252;hrten keine NIS durch, da bislang noch keines ihrer in der Entwicklung befindlichen Pr&#228;parate eine Marktzulassung erlangt hat. Der Auswertung der Umfrage liegen die detaillierten Angaben dieser 18 Unternehmen (41&#37; aller Unternehmen) zugrunde.</Pgraph>
      <Pgraph>Sie geben damit ein realistisches Bild der weniger als ein Jahr nach Einf&#252;hrung der VFA-Empfehlungen tats&#228;chlich angewandten Ma&#223;nahmen bei NIS wieder.</Pgraph>
    </TextBlock>
    <TextBlock linked="yes" name="Ergebnisse">
      <MainHeadline>Ergebnisse</MainHeadline>
      <Pgraph>Zu ber&#252;cksichtigen ist, dass die in den Tabellen 2 bis 6 &#252;ber die Zahl von N&#61;18 hinausgehenden Gesamtsummen der Antworten durch die M&#246;glichkeit von Mehrfachnennungen bedingt sind.</Pgraph>
      <SubHeadline>Art und Anzahl nicht-interventioneller Studien</SubHeadline>
      <Pgraph>Die Anzahl der von den befragten VFA-Mitgliedsunternehmen durchgef&#252;hrten Formen nicht-interventioneller Studien ist der Tabelle 1 <ImgLink imgNo="1" imgType="table"/> zu entnehmen.</Pgraph>
      <SubHeadline>Standardarbeitsanweisungen zu NIS</SubHeadline>
      <Pgraph>Die Basis eines Qualit&#228;tssicherungssystems bilden aktuelle und detaillierte Standardarbeitsanweisungen oder Standard Operating Procedures (SOP) zu NIS. Die SOP regeln einerseits unternehmensweit die Grundlagen zu NIS auf internationaler Ebene sowie in einer ad&#228;quaten Weise die spezifischen Verfahrensweisen von der Konzeption &#252;ber die Durchf&#252;hrung bis zur Auswertung und Ver&#246;ffentlichung der Ergebnisse aus NIS&#47;AWB auf nationaler Ebene.</Pgraph>
      <Pgraph>In allen VFA-Mitgliedsunternehmen, die sich an der Umfrage beteiligt haben, existieren entweder internationale oder nationale SOP, in 10 Unternehmen sowohl auf internationaler wie auch nationaler Ebene.</Pgraph>
      <Pgraph>Um den Regularien und Empfehlungen bei der Durchf&#252;hrung von NIS in Deutschland eine Verbindlichkeit zukommen zu lassen, m&#252;ssen diese in den SOP erw&#228;hnt sein bzw. muss auf diese Bezug genommen werden. Dies ist in allen befragten Unternehmen entsprechend umgesetzt; in einem Falle stand eine Aktualisierung der SOP hinsichtlich dieser Anforderung unmittelbar bevor.</Pgraph>
      <SubHeadline>Schulung</SubHeadline>
      <Pgraph>Die Vermittlung der Inhalte der NIS SOP an die beteiligten Mitarbeiter vor der Initiierung neuer NIS ist eine Grundvoraussetzung f&#252;r eine erfolgreiche Umsetzung der Regularien und Empfehlungen sowie f&#252;r deren Einhaltung. Von allen befragten Unternehmen wurden seit Mai 2007 Schulungsma&#223;nahmen f&#252;r alle beteiligten Mitarbeiter einschlie&#223;lich der Pharmaberater durchgef&#252;hrt. Abh&#228;ngig von der Gr&#246;&#223;e des Unternehmens und der Zahl beteiligter Mitarbeiter wurden vor der Initiierung neuer Projekte spezifische Teamschulungen durchgef&#252;hrt oder, falls m&#246;glich, einem breiteren Mitarbeiterkreis die Inhalte der NIS SOP vermittelt. Die mehrheitlich gew&#228;hlte Schulungsmethode waren Pr&#228;senzschulungen, interessant erscheint hier aber auch der Einsatz neuerer technologischer L&#246;sungen wie beispielsweise computergest&#252;tzte eLearning-Systeme in zumindest drei der befragten Unternehmen.</Pgraph>
      <Pgraph>In sechs Unternehmen sind Wiederholungen dieser Schulungsveranstaltungen bzw. -ma&#223;nahmen in einem j&#228;hrlichen Abstand vorgesehen. Dies erscheint in Unternehmen, die eine gro&#223;e Zahl von NIS&#47;AWB durchf&#252;hren, ein durchaus angemessenes Wiederholungsintervall zu sein. Andere Unternehmen sehen eine projektbezogene Schulung des beteiligten Mitarbeiterkreises mit einer nicht zeitlich festgelegten Wiederholung vor. In jedem Falle ist vorgesehen, auf &#196;nderungen und Aktualisierungen der entsprechenden Empfehlungen unmittelbar mit Schulungsma&#223;nahmen zu reagieren.</Pgraph>
      <Pgraph>Dieselben inhaltlichen, methodischen und zeitlichen Vorgaben und &#220;berlegungen sollten selbstverst&#228;ndlich auch auf Schulungsma&#223;nahmen beauftragter Dritter (z.B. Clinical Research Organisations &#8211; CRO) Anwendung finden.</Pgraph>
      <Pgraph>Einige durch die VFA-Empfehlungen bedingte Neuerungen in der Durchf&#252;hrung von NIS&#47;AWB betreffen die beteiligten Studienzentren in direkter Weise, wie beispielsweise die Notwendigkeit einer Aufkl&#228;rung des Patienten &#252;ber die Erhebung und Verwendung seiner Behandlungsdaten. Auch deshalb w&#252;rde sich eine geeignete Art der Schulung f&#252;r die beteiligten Zentren anbieten; in NIS mit einer Vielzahl von Zentren wird dies aus logistischen Gr&#252;nden jedoch nicht immer m&#246;glich sein. Deshalb sollten die NIS&#47;AWB-Unterlagen detaillierte Informationen &#252;ber die Grundlagen der ordnungsgem&#228;&#223;en Durchf&#252;hrung der NIS beinhalten. Seitens des VFA ist zudem vorgesehen, ein Informationsblatt mit Hinweisen zu den wichtigsten Voraussetzungen und Neuerungen zur Verf&#252;gung zu stellen.</Pgraph>
      <SubHeadline>Verantwortlichkeit im Unternehmen</SubHeadline>
      <Pgraph>Eine Kernforderung der VFA-Empfehlungen sieht die Implementierung und Durchf&#252;hrung von NIS unter der Verantwortung des Leiters der medizinischen Abteilung vor. In allen befragten Unternehmen ist dieser Forderung Rechnung getragen und die Gesamtverantwortung f&#252;r NIS im Unternehmensbereich Medizin und damit im Verantwortungsbereich des Leiters der medizinischen Abteilung angesiedelt. Dies umfasst die Verantwortung f&#252;r die wissenschaftliche Konzeption und Fragestellung einer NIS, die Erstellung eines methodengerechten Beobachtungsplanes, eine statistisch fundierte Auswertungsplanung, die Platzierung bei den Studienzentren, die Auswertung der erhobenen Daten bis hin zur zeitgerechten Zusammenfassung der Ergebnisse in einem &#246;ffentlich zug&#228;nglichen Register und deren Publikation in Fachzeitschriften bzw. deren Pr&#228;sentation auf medizinischen Fachtagungen und -kongressen.</Pgraph>
      <SubHeadline>NIS-Register</SubHeadline>
      <Pgraph>Die Ver&#246;ffentlichung von Informationen &#252;ber beabsichtigte NIS&#47;AWB vor Studienbeginn und der Zusammenfassung der Ergebnisse innerhalb von zw&#246;lf Monaten nach Abschluss der Untersuchung sind Anforderungen <TextLink reference="10"></TextLink>, die den bereits f&#252;r klinische Pr&#252;fungen geltenden Regelungen entsprechen <TextLink reference="11"></TextLink>. Die befragten VFA-Mitgliedsunternehmen nutzen f&#252;r die Ver&#246;ffentlichung von Informationen &#252;ber beabsichtigte NIS&#47;AWB vor  Studienbeginn eine oder mehrere der folgenden &#246;ffentlich zug&#228;nglichen Internetdatenbanken: <Hyperlink href="http:&#47;&#47;www.clinicaltrials.gov">http:&#47;&#47;www.clinicaltrials.gov</Hyperlink>, <Hyperlink href="http:&#47;&#47;www.vfa.de&#47;de&#47;forschung&#47;nisdb">http:&#47;&#47;www.vfa.de&#47;de&#47;forschung&#47;nisdb</Hyperlink> (siehe Tabelle 2 <ImgLink imgNo="2" imgType="table"/>).</Pgraph>
      <SubHeadline>Selektion und Repr&#228;sentativit&#228;t der Studienzentren</SubHeadline>
      <Pgraph>&#220;berlegungen zur Selektion und Vorauswahl teilnehmender Studienzentren und &#196;rzte sind zwangsl&#228;ufig von verschiedenen Faktoren bestimmt, wie beispielsweise der Indikation, in der das zu untersuchende Arzneimittel verordnet wird, der Notwendigkeit zur Einbeziehung medizinischer Fachdisziplinen und -einrichtungen oder auch der vorgesehenen Beobachtungsdauer in einer AWB. Die unterschiedlichen Anforderungen bei der Untersuchung eines Arzneimittels in einer kardiovaskul&#228;ren Indikation mit einer Vielzahl von Studienzentren und einer breiten geographischen Streuung und der Anwendung eines Pr&#228;parates in einer onkologischen Indikation an wenigen, spezialisierten Zentren m&#252;ssen hierbei selbstverst&#228;ndlich Ber&#252;cksichtigung finden. Der Beobachtungsplan soll hierzu eine angemessene Beschreibung dieser &#220;berlegungen beinhalten, die zur Sicherstellung der Repr&#228;sentativit&#228;t der vorgesehenen Zentren geeignet sind und einem m&#246;glichen Selektionsbias vorbeugen k&#246;nnen <TextLink reference="12"></TextLink>.</Pgraph>
      <SubHeadline>Auswahl der Studienzentren</SubHeadline>
      <Pgraph>In Abh&#228;ngigkeit von den im Beobachtungsplan beschriebenen Faktoren, die die Selektion und Vorauswahl teilnehmender Studienzentren bestimmen, k&#246;nnen sich unterschiedliche logistische und personelle Konzepte bei der Rekrutierung der Studienzentren ergeben. Beispielsweise erfordert die Verteilung der Dokumentationsunterlagen an eine Vielzahl von Studienzentren, die gleichm&#228;&#223;ig &#252;ber das gesamte Bundesgebiet verteilt sein sollen, eine andere Ressourcenplanung als die Verteilung von Unterlagen an eine begrenzte Zahl von teilnehmenden Fach- und Spezialkliniken. Auch unter Ber&#252;cksichtigung dieser unterschiedlichen Erfordernisse werden in den befragten Unternehmen die in Tabelle 3 <ImgLink imgNo="3" imgType="table"/> genannten Mitarbeiterkreise in die Rekrutierung mit einbezogen; in allen F&#228;llen geschieht dies aber unter der Federf&#252;hrung der medizinischen Abteilungen.</Pgraph>
      <SubHeadline>Honorierung</SubHeadline>
      <Pgraph>Die Honorierung eines Studienzentrums f&#252;r eine NIS&#47;AWB muss sich an der tats&#228;chlich erbrachten Gegenleistung in Form des Dokumentationsaufwandes orientieren und soll den zeitlichen Aufwand bei der Beratung und Aufkl&#228;rung des Patienten bez&#252;glich der Weitergabe und Verwendung der Daten ber&#252;cksichtigen. Die Honorierung ist gem&#228;&#223; &#167; 67 (6) AMG so zu bemessen, dass dadurch kein Anreiz zur Verordnung eines Arzneimittels entsteht. Hierbei sollte die Geb&#252;hrenordnung der &#196;rzte (Go&#196;) zugrunde gelegt werden. Die H&#246;he der Verg&#252;tung ist vertraglich festzulegen und ebenfalls gem&#228;&#223; &#167; 67 (6) AMG dem Spitzenverband der Krankenkassen und den kassen&#228;rztlichen Bundesvereinigungen zu melden.</Pgraph>
      <Pgraph>Die Umfrage ergab, dass die Verg&#252;tung in allen Unternehmen entsprechend des Aufwandes im Studienzentrum und in Abh&#228;ngigkeit von der Komplexit&#228;t der Dokumentation vorgenommen wird, und zwar  entweder nach vollst&#228;ndig dokumentierten Seiten (n&#61;14) und&#47;oder Visiten (n&#61;10).</Pgraph>
      <SubHeadline>Beratung der NIS durch eine Ethik-Kommission</SubHeadline>
      <Pgraph>Die VFA-Empfehlungen wie auch der Entwurf der Empfehlungen des BfArM&#47;PEI sehen &#8211; neben der gesetzlich vorgesehenen Anzeigepflicht bei den kassen&#228;rztlichen Bundesvereinigungen, dem Spitzenverband der Krankenkassen und der zust&#228;ndigen Bundesoberbeh&#246;rde &#8211; auch eine Beratung durch eine Ethik-Kommission vor. Danach soll vor der Durchf&#252;hrung einer NIS vom &#228;rztlichen Studienleiter eine Beratung durch eine nach Landesrecht gebildete, unabh&#228;ngige Ethik-Kommission eingeholt werden. </Pgraph>
      <Pgraph>Diese Beratung erf&#252;llt die bei einigen &#196;rztekammern schon seit l&#228;ngerer Zeit verankerte berufsrechtliche Verpflichtung zur Beratung der &#196;rzte in epidemiologischen Forschungsvorhaben. Zudem soll diese Beratung der Beurteilung der datenschutzrechtlichen Aspekte dienen, die f&#252;r die Durchf&#252;hrung weitergehender Qualit&#228;tssicherungsma&#223;nahmen wie beispielsweise einer vorgesehenen Einsichtnahme in die Originalunterlagen an Studienzentren, von Bedeutung sein k&#246;nnen. Des Weiteren wird die durch den Antragsteller vorgenommene Einstufung des vorgelegten Forschungsvorhabens als nicht-interventionelles Studienprojekt zu best&#228;tigen sein.</Pgraph>
      <Pgraph>Der aktuelle Stand der Diskussion &#252;ber die berufsrechtlichen Notwendigkeiten zu einer Beratung durch die zust&#228;ndige Ethik-Kommission und zu dem Umfang und der Zielsetzung dieser Beratung l&#228;sst sich zudem dem Protokoll der Jahresversammlung des Arbeitskreises Medizinischer Ethikkommissionen vom November 2007 <TextLink reference="13"></TextLink> entnehmen.</Pgraph>
      <SubHeadline>Patienteneinwilligung und Verifizierung der Daten</SubHeadline>
      <Pgraph>Die Erhebung, Speicherung und Auswertung anonymisierter Daten setzt, im Gegensatz zum Umgang mit pseudonymisierten Daten, nach dem Bundesdatenschutzgesetz keine Einwilligung der betroffenen Person hierzu voraus. Ungeachtet dessen soll nach den VFA-Empfehlungen mit der Information des Patienten &#252;ber seine beabsichtigte Einbeziehung in eine NIS und die vorgesehene Verwendung der zu erhebenden Daten dem Grundsatz der Transparenz in dieser Form der Arzneimittelforschung Rechnung getragen werden.</Pgraph>
      <Pgraph>Die VFA-Empfehlungen sehen f&#252;r alle ab Mai 2007 neu geplanten, prospektiven NIS&#47;AWB daher eine vorherige schriftliche Patientenaufkl&#228;rung und -einwilligung verbindlich vor. Die Einwilligung eines Patienten kann hierbei unterschieden werden in eine Information und Zustimmung zur anonymisierten Erhebung und Verwendung der Daten und eine Zustimmung auch zur Einsichtnahme in die Originalunterlagen durch autorisiertes Personal des Auftraggebers.</Pgraph>
      <Pgraph>F&#252;r Ma&#223;nahmen zur Verifizierung der erhobenen Daten beispielsweise in Form eines Quelldatenabgleichs (Source Data Verification &#8211;  SDV) ist eine solche erweiterte Zustimmung des Patienten zwingend erforderlich. Ma&#223;nahmen, die der &#220;berpr&#252;fung der Validit&#228;t der Daten aus NIS dienen, sind von allen befragten Unternehmen vorgesehen. Genannt wurden, in Abh&#228;ngigkeit von der Komplexit&#228;t einer NIS, u.a. Quelldatenabgleich vor Ort bzw. telefonisch, Systemaudits der internen Prozesse und Verfahren oder Audits an einer stichprobenartigen Auswahl von teilnehmenden Studienzentren (siehe Tabelle 4 <ImgLink imgNo="4" imgType="table"/>).</Pgraph>
      <Pgraph>Sind Audits in Studienzentren bei NIS&#47;AWB in der Vergangenheit nur in wenigen F&#228;llen durchgef&#252;hrt worden, so sehen zumindest 2 Unternehmen diese Art qualit&#228;tssichernder Ma&#223;nahmen zuk&#252;nftig vor. F&#252;r Untersuchungen in einer &#252;berschaubaren Zahl von Studienzentren ist die Durchf&#252;hrung von Audits eine durchaus angemessen erscheinende Art der Sicherstellung der Validit&#228;t der Daten <TextLink reference="12"></TextLink>. In gro&#223; angelegten Untersuchungen mit einer hohen Zahl von Studienzentren und Patienten wird jedoch vorab die Frage nach einer statistisch fundierten Stichprobengr&#246;&#223;e der zu auditierenden Studienzentren und Patientenzahl und nach der Machbarkeit dieser Auditma&#223;nahmen zu pr&#252;fen sein.</Pgraph>
      <Pgraph>Eine seit langer Zeit in vielen Unternehmen praktizierte Form der &#220;berpr&#252;fung der Validit&#228;t, Konsistenz und Plausibilit&#228;t von Daten aus NIS&#47;AWB stellen die Berichte zu unerw&#252;nschten Ereignissen dar. Die Nachverfolgung dieser Berichte dient neben der Sammlung arzneimittelsicherheitsrelevanter Informationen zugleich als Instrument der Datenverifizierung.</Pgraph>
      <SubHeadline>Auswertung und Zusammenfassung der Ergebnisse</SubHeadline>
      <Pgraph>Sowohl die Leitlinien zu Guter Epidemiologischer Praxis <TextLink reference="14"></TextLink> wie auch der Entwurf der Empfehlungen des BfArM&#47;PEI vom Mai 2007 machen detaillierte Vorgaben zum Inhalt eines NIS-Beobachtungs- und Auswertungsplanes. Dieser soll eine dem aktuellen Stand der epidemiologischen und biometrischen Wissenschaften entsprechende Beschreibung der anzuwendenden Erhebungs- und Auswertungsverfahren beinhalten. Beispiele f&#252;r qualit&#228;tssichernde Ma&#223;nahmen bei der Datenerfassung, -eingabe und Auswertung in den einzelnen VFA-Mitgliedsunternehmen sind u.a. in der Tabelle 5 <ImgLink imgNo="5" imgType="table"/> angef&#252;hrt. Angemerkt sei hierbei, dass in dieser Umfrage auf einige, wesentlich erscheinende Aspekte der Qualit&#228;tssicherung in der Biometrie und dem Datenmanagement eingegangen wurde, eine umfassendere Darstellung jedoch Bestandteil einer weiteren, geplanten Umfrage sein soll.</Pgraph>
      <SubHeadline>Ver&#246;ffentlichung der Ergebnisse</SubHeadline>
      <Pgraph>Neben der Ver&#246;ffentlichung der NIS-Informationen vor Untersuchungsbeginn ergibt sich durch die VFA-Empfehlungen auch die Verpflichtung zur Bereitstellung einer Zusammenfassung der Ergebnisse innerhalb von zw&#246;lf Monaten nach dem Untersuchungsende in einer &#246;ffentlich zug&#228;nglichen Datenbank.</Pgraph>
      <Pgraph>Bevorzugt wollen die befragten Unternehmen hierzu entweder ein firmeneigenes Register nutzen oder die vom Verband der amerikanischen Arzneimittelhersteller (PhRMA) bereits seit l&#228;ngerer Zeit vor allem f&#252;r Ergebnisse aus klinischen Pr&#252;fungen zur Verf&#252;gung gestellte Datenbank <Hyperlink href="http:&#47;&#47;www.clinicalstudyresults.org">http:&#47;&#47;www.clinicalstudyresults.org</Hyperlink> (siehe Tabelle 6 <ImgLink imgNo="6" imgType="table"/>). Zudem wird derzeit diskutiert, zuk&#252;nftig seitens des VFA das bestehende NIS-Register entsprechend zu erweitern.</Pgraph>
    </TextBlock>
    <TextBlock linked="yes" name="Diskussion">
      <MainHeadline>Diskussion</MainHeadline>
      <Pgraph>Nicht-interventionelle Studien sind anerkannte, leistungsf&#228;hige, epidemiologische Instrumente zur Erlangung eines zus&#228;tzlichen Erkenntnisgewinns &#252;ber die Anwendung eines Arzneimittels nach dessen beh&#246;rdlicher Zulassung und Markteinf&#252;hrung. Die &#220;bertragung der Gesamtverantwortung f&#252;r NIS&#47;AWB innerhalb der Unternehmen an den Leiter der medizinischen Abteilung tr&#228;gt diesem wissenschaftlichen Anspruch auch auf organisatorischem Gebiete Rechnung.</Pgraph>
      <Pgraph>Die Ma&#223;nahmen zur Verifizierung der erhobenen Daten, bei der Dateneingabe und -erfassung, bei der Aufkl&#228;rung und Einwilligung des Patienten &#252;ber die anonymisierte Datenerhebung und -weitergabe sowie durch die Beratung der NIS&#47;AWB durch die f&#252;r den &#228;rztlichen Studienleiter zust&#228;ndige Ethik-Kommission bilden die Grundlagen f&#252;r ethische, medizinisch wissenschaftliche und biometrisch fundierte Untersuchungsmethoden in NIS&#47;AWB und st&#228;rken das Vertrauen in die Validit&#228;t der erhobenen Daten und der daraus gewonnenen Erkenntnisse.</Pgraph>
      <Pgraph>Weiterhin sichert die Ver&#246;ffentlichung von Informationen &#252;ber alle neu initiierten NIS&#47;AWB sowie &#252;ber die Ergebnisse aus abgeschlossenen Studienprojekten in &#246;ffentlich zug&#228;nglichen Internetregistern die gew&#252;nschte Transparenz in dieser Forschungsform.</Pgraph>
      <Pgraph>Die Umfrage konnte zeigen, dass die VFA-Mitgliedsunternehmen in einem repr&#228;sentativen Umfang bereits innerhalb des ersten Jahres nach Ver&#246;ffentlichung der VFA-Empfehlungen im Mai 2007 diese Selbstverpflichtung erfolgreich umgesetzt haben. Dies hat zur Folge, dass von der Planung von NIS&#47;AWB &#252;ber deren Durchf&#252;hrung bis zur Auswertung und Ver&#246;ffentlichung der Ergebnisse aus diesen Projekten Qualit&#228;tsstandards etabliert werden konnten, die denen in klinischen Pr&#252;fungen sehr nahe kommen bzw. mit diesen identisch sind.</Pgraph>
    </TextBlock>
    <TextBlock linked="yes" name="Schlussfolgerungen">
      <MainHeadline>Schlussfolgerungen</MainHeadline>
      <Pgraph>Neue Aspekte wie die hier beschriebenen und tats&#228;chlich durchgef&#252;hrten Ma&#223;nahmen zur Verifizierung der erhobenen Daten, zur Aufkl&#228;rung und Einwilligung des Patienten &#252;ber die anonymisierte Datenerhebung und -weitergabe sowie die Beratung durch die f&#252;r den &#228;rztlichen Studienleiter zust&#228;ndige Ethik-Kommission bilden die Grundlagen f&#252;r ethische, medizinisch wissenschaftliche und biometrisch fundierte Untersuchungsmethoden in NIS&#47;AWB und st&#228;rken das Vertrauen in die Validit&#228;t der erhobenen Daten und der daraus gewonnenen Erkenntnisse.</Pgraph>
      <Pgraph>Der VFA repr&#228;sentiert mit seinen Mitgliedsunternehmen und deren Tochter- und Schwesterfirmen mehr als zwei Drittel des deutschen Arzneimittelmarktes und damit auch der Forschungsaktivit&#228;ten im Arzneimittelsektor. Die dieser Umfrage zugrunde liegenden Antworten und Daten stammen aus pharmazeutischen Unternehmen, die sowohl hinsichtlich ihrer Forschungst&#228;tigkeiten in den gro&#223;en Therapie- und Indikationsgebieten wie auch bezogen auf ihre Unternehmensgr&#246;&#223;e zu den f&#252;hrenden Unternehmen in Deutschland z&#228;hlen. Im Sinne einer Verbesserung der Qualit&#228;t und Transparenz von nicht-interventionellen Studien in Deutschland bilden die Regelungen der VFA-Empfehlungen eine Basis f&#252;r Qualit&#228;tsstandards, die den Vorgaben f&#252;r klinische Pr&#252;fungen sehr nahe kommen. Es w&#228;re w&#252;nschenswert, dass sich die wesentlichen Elemente dieser Initiative als Standard f&#252;r alle NIS&#47;AWB &#252;ber den Kreis der VFA-Mitgliedsunternehmen hinaus durchsetzen k&#246;nnen.</Pgraph>
    </TextBlock>
    <TextBlock linked="yes" name="Anmerkung">
      <MainHeadline>Anmerkung</MainHeadline>
      <SubHeadline>Interessenkonflikte</SubHeadline>
      <Pgraph>Keine angegeben.</Pgraph>
    </TextBlock>
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        <RefYear>2007</RefYear>
        <RefTotal>(Bundesministerium der Justiz). Arzneimittelgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 2005 (BGBI. I S 3334), zuletzt ge&#228;ndert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. Oktober 2007 (BGBI. I S. 2510).</RefTotal>
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              <Mark1>Tabelle 1: Durchgef&#252;hrte NIS&#47;AWB</Mark1>
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              <Mark1>Tabelle 2: Ver&#246;ffentlichung von Informationen &#252;ber NIS&#47;AWB</Mark1>
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              <Mark1>Tabelle 3: Rekrutierung der Studienzentren</Mark1>
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              <Mark1>Tabelle 4: &#220;berpr&#252;fung der Validit&#228;t der erhobenen Daten</Mark1>
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              <Mark1>Tabelle 5: Instrumente im Datenmanagement</Mark1>
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              <Mark1>Tabelle 6: Ver&#246;ffentlichung der Ergebnisse aus NIS&#47;AWB</Mark1>
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