[Bachelorstudiengang Pflege: Welche Fähigkeiten benötigen Studierende zur Bewältigung der Herausforderungen der Digitalisierung im Gesundheitswesen? Ergebnisse qualitativer Expert*inneninterviews]
Sarah Palmdorf 1,2Annika Behler 3
Karina Ilskens 1
Christa Büker 1
Änne-Dörte Latteck 1
1 Hochschule Bielefeld, Institut für Bildungs- und Versorgungsforschung im Gesundheitsbereich, Bielefeld, Deutschland
2 Franziskus-Hospital-Haderberg, Stabsstelle Pflegewissenschaft, Georgsmarienhütte, Deutschland
3 Das Fachworthaus – Lektorat Behler, Bielefeld, Deutschland
Zusammenfassung
Zielsetzung: Durch die digitale Transformation verändern sich der Arbeitsalltag und die Anforderungen an Pflegefachpersonen stetig. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, müssen Studierende während ihres Pflege-Bachelorstudiums entsprechende „digitale“ Fähigkeiten erlernen. Ziel dieser Studie war es, ein Modul zu entwickeln, das diese digitalen Fähigkeiten vermittelt. Dabei war es unklar, welche konkreten Fähigkeiten die Studierenden erwerben sollten und welche Themen daher im Modul behandelt werden sollten.
Methoden: Es wurden 24 halbstrukturierte leitfadengestützte Expert:inneninterviews durchgeführt und mit qualitativer Inhaltsanalyse ausgewertet. Die Expert:innen kamen aus den Bereichen Wissenschaft, Technologieentwicklung, Pflege und Pädagogik.
Ergebnisse: Es wurden vier verschiedene Kompetenzbereiche identifiziert: (1) Gestaltung einer erfolgreichen Zusammenarbeit mit Patient:innen, Angehörigen und anderen Berufsgruppen (Ärzt:innen, Therapeut:innen, IT); (2) Unterstützung von Patient:innen und Angehörigen bei der Nutzung von assistiven Technologien; (3) Planung und Durchführung von Projektvorhaben im Zusammenhang mit assistiven Technologien; (4) lebenslanges Lernen in Bezug auf assistive Technologien gestalten. Die reflektierte Anwendung digitaler Technologien in der Versorgung und die Beratung von Patient:innen und Angehörigen wurden als zentrale Fähigkeiten identifiziert.
Schlussfolgerungen: Auf der Grundlage der unterschiedlichen Einschätzungen der Expert:innen konnte eine Vielzahl digitaler Fähigkeiten eruiert und diskutiert werden. Diese können genutzt werden, um Lernziele für entsprechende Module zu definieren oder bestehende zu evaluieren. Die Studie leistet damit einen Beitrag zur evidenzbasierten Lehre.
Schlüsselwörter
Pflegestudium, Bachelorstudium, Digitalisierung, digitale Kompetenzen
1. Einleitung
Die digitale Transformation von Gesundheitssystemen und -einrichtungen verändert den Arbeitsalltag von Pflegefachpersonen [1], [2], [3]. Einerseits umfasst die Digitalisierung die digitale Dokumentation innerhalb von Versorgungsstrukturen [4], [5]. Damit einher geht auch die digitale Informationsvermittlung mit anderen professionellen Akteuren und dadurch möglicherweise eine stärkere Beschleunigung von Prozessabläufen innerhalb von Organisationen, z. B. über digitale To-do-Listen, oder die Änderung der Art der Dokumentation von Versorgungsdaten, z. B. in Form einer stärkeren Strukturierung durch definierte Textbausteine [6], [7]. Die Digitalisierung im Bereich der Kommunikation umfasst auch die Nutzung digitaler Medien, z. B. für die Aufklärung von Patient*innen und ihren Angehörigen oder für die Weiterbildung von Pflegefachpersonen. Ein weiterer Aspekt der Veränderungen, die durch die Digitalisierung hervorgerufen werden, ist der Einsatz von assistiven Technologien zur Unterstützung von Pflegeprozessen. Assistive Technologien können als technologische Geräte definiert werden, die darauf abzielen, „(...) to maintain or improve an individual’s functioning and independence to facilitate participation and to enhance overall well-being“ [8]. Die Bandbreite der Technologien ist sehr groß und reicht von weniger komplexen Technologien wie GPS-Tracking bis hin zu KI-gesteuerten Technologien, die Pflegebedürfnisse anhand von Verhaltensmustern erkennen [9], [10], [11].
Je nach Patient*innengruppe können andere Fähigkeiten und ein vertieftes Wissen unerlässlich sein, um eine effektive Pflege zu gewährleisten. So ist es beispielsweise bei Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen wie einer Demenzerkrankung wichtig, die spezifischen Bedürfnisse von Patient*innen und Angehörigen in Bezug auf technologiegestützte Pflege zu verstehen, um Pflegeproblemen entgegenzuwirken [12]. Die Auseinandersetzung mit diesen Aspekten schafft ein tieferes Verständnis für ethische Herausforderungen, wechselseitige Beziehungsbedürfnisse zwischen dem Patienten/der Patientin und seiner Umgebung und damit die Grundlage für eine vorausschauende Bewältigung zukünftiger Pflegeprobleme.
Um eine zeitgemäße, qualitativ hochwertige technologiegestützte Gesundheitsversorgung zu gewährleisten, werden entsprechend ausgebildete Pflegefachpersonen benötigt. Sie müssen über digitale, reflektierende und wissenschaftlich fundierte Fähigkeiten sowie über klinische, pädagogische und administrative Fähigkeiten verfügen, um in einem sich ständig verändernden Gesundheitssystem eine effektive Rolle einnehmen zu können. Um mit diesen Veränderungen Schritt halten zu können, benötigen Pflegefachpersonen daher spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten [13], [14], [15], [16]. In den bisherigen Pflegestudiengängen in Deutschland lag der Schwerpunkt in diesem Bereich bei dem Thema Pflegeinformatik. Daher ist es unerlässlich, die darüberhinausgehenden Anforderungen an die Fähigkeiten zu identifizieren.
International gibt es bereits mehrere Studien, die Fähigkeiten im Zusammenhang mit dem Einsatz von assistiven Technologien beschreiben. Dabei werden verschiedene Fähigkeiten diskutiert:
- Beratung von Patient*innen und Angehörigen,
- technische Fähigkeiten im Umgang mit neuen Technologien, z. B. zur Aufrechterhaltung der Versorgung bei räumlicher Distanz,
- Koordination, Kommunikation und Partizipation mit allen Beteiligten,
- Soft skills (neue Kommunikationsfähigkeiten, Anpassungsfähigkeit und Problemlösungsfähigkeiten),
- Weiterentwicklung der eigenen Fähigkeiten und Wissen über neue technische Lösungen,
- Umgang mit Daten und Medien und
- Beteiligung an der Entwicklung und Einführung von Technologien in der Pflege [15], [17], [18].
Die Vergleichbarkeit der Studien ist jedoch aufgrund unterschiedlicher Schwerpunktsetzung begrenzt. Eine nationale Perspektive ist auch notwendig, da
- der Digitalisierungsprozess in der Pflege nationale Besonderheiten aufweist und
- die unterschiedlichen Bildungsstandards von Pflegefachpersonen im Vergleich zu internationalen Standards wiederum den jeweiligen Tätigkeitsbereich beeinflussen.
Dabei wird der Digitalisierungsprozess von vielen Faktoren bestimmt, z. B. von bestehenden Strukturen und Angeboten des Gesundheitssystems, der Unterstützung von Pflegeprozessen, kulturellen Aspekten, nationalen politischen Bemühungen und der Gesetzgebung. Eine nationale Perspektive auf dieses Thema ist auch durch die bisherigen Ausbildungsstrukturen in Deutschland für Pflegefachpersonen und den daraus resultierenden Skill-Grade-Mix für die Organisationen begründet. Die meisten Pflegefachpersonen sind nicht akademisch ausgebildet, sondern haben eine dreijährige Ausbildung an einer Gesundheits- und Krankenpflegeschule absolviert [19]. Etwa 2–3,2 % der Pflegefachpersonen haben einen akademischen Abschluss, die meisten davon auf Bachelor-Niveau [20].
Ziel des Forschungsprojekts DiFuSiN (Digital Future Skills in Nursing) war die Entwicklung eines Moduls für einen Bachelorstudiengang, in dem die Studierenden die Bedeutung, Herausforderungen und Tätigkeitsfelder der digitalen Transformation im Beruf verstehen und lernen, mit diesen selbstgestaltend umzugehen. Um die wissenschaftliche Grundlage für die Entwicklkung des Moduls zu stärken und wichtige Kernfähigkeiten zu ermitteln wurden Expert*innen hinzugezogen. Die Forschungsfrage lautete: Welche Fähigkeiten müssen bei Bachelor-Studierenden der Pflege vermittelt werden, um den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen der Digitalisierung im Gesundheitswesen gerecht zu werden?
2. Methodik
Aufgrund des bestehenden Forschungsdesiderats in diesem Bereich wurden qualitative Expert*inneninterviews durchgeführt, um die Forschungsfrage beantworten zu können. Expert*innen wurden definiert als „Personen mit besonderer Expertise in den zu untersuchenden sozialen Fragen“ [21]. Die Interviews wurden durchgeführt, um dieses Wissen zu erfassen. Darüber hinaus sollten soziale Situationen oder Prozesse rekonstruiert werden [21].
2.1. Auswahl der Fälle
Aufgrund der unterschiedlichen Spezifität des Wissens war eine Triangulation der Wissensinhalte erforderlich, um alle erforderlichen Informationen zu erhalten. Daher wurden Expert*innen aus verschiedenen Fachbereichen einbezogen. Ursprünglich waren 30 Interviews geplant, aber nach 24 Interviews war die Datensättigung erreicht, sodass keine weiteren Teilnehmenden rekrutiert werden mussten. Diese wurden auf der Grundlage ihrer Fachkenntnisse und im Rahmen einer „Mechanismus-orientierten Erklärungsstrategie“ ausgewählt [21]. Die Stichprobenauswahl erfolgte sukzessive auf der Grundlage der ersten Analyseergebnisse. Folglich wurden Fälle ausgewählt, um eine größtmögliche Bandbreite an Themen abzudecken und so die Aussagekraft der Studie zu erhöhen. Sieben der angefragten Expert*innen lehnten eine Teilnahme aus Zeitgründen ab. Die Teilnehmenden wurden zunächst per E-Mail und im Anschluss telefonisch kontaktiert.
Die Expert*innengruppe bestand aus insgesamt 24 Personen, darunter Expert*innen aus den Bereichen Pflegewissenschaft (n=5), Technologieherstellung im Gesundheitswesen (n=8), Pflege (n=4) und Pädagogik (insgesamt n=5; Expert*innen für digitale Bildung n=3) sowie 2 Pflegestudierende. Es konnten keine weiteren Studierenden rekrutiert werden. Die meisten Teilnehmer*innen waren männlich (14/24) und der Altersdurchschnitt lag bei 48 Jahren. Die Expert*innen aus dem Bereich Pflegewissenschaft und -praxis verfügten über langjährige Erfahrung in der Pflege und im Gesundheitswesen sowie im Einsatz von assistiven Technologien. Die Expert*innen aus dem Bereich Technologieproduktion waren Manager*innen oder arbeiteten im höheren Management von Start-up-Unternehmen, die neue innovative Produkte im Bereich der Pflegetechnologien (technische Pflegehilfsmittel, Software, Roboter und Monitoring-Technologien) entwickelt und/oder vermarktet hatten.
2.2. Datenerhebung
Die Expert*inneninterviews waren Leitfadeninterviews. Da die Zielsetzung eine Rekonstruktion sozialer Strukturen umfasste, war es sinnvoll, mithilfe eines Leitfadens sicherzustellen, dass der zu Befragende über alle wichtigen Aspekte Auskunft gibt [21]. Ein weiterer Grund für die Verwendung von Leitfadeninterviews war die Festlegung der Themen, die in den Interviews behandelt werden sollten, auf der Grundlage des Forschungsziels und nicht auf den Antworten der befragten Person. Beide Kriterien sprechen für die Wahl von leitfadengestützten Expert*inneninterviews als Methode der Datenerhebung [21]. Die Leitfäden wurden nach dem Sammeln-Prüfen-Sortieren-Subsumieren-Prinzip erstellt [22] und berücksichtigten die Aspekte
- Reichweite,
- Spezifizität,
- Tiefe und
- personaler Kontext [23].
Die entwickelten Fragen hatten einen offenen Charakter und folgten damit dem methodischen Prinzip der Offenheit. Sie sollen das Wissen der Befragten und die Bedeutung, die sie diesem Wissen beimessen, eruieren. Außerdem wurden die Fragen so neutral wie möglich formuliert, um die Antworten der Expert*innen nicht zu beeinflussen. Da sich die Expert*innen in ihrem Wissen unterschieden, wurde der Leitfaden jeweils angepasst, um Besonderheiten erfassen zu können. Zusätzlich enthielt der Leitfaden Fragen, die jedem Teilnehmenden gestellt wurden, um kohärente Informationen zu erhalten [21]. Der Interviewleitfaden wurde vorab mit einem der Experten getestet. Es mussten keine Änderungen vorgenommen werden.
Im Rahmen der Vorbesprechung wurden die Teilnehmenden sowohl schriftlich als auch mündlich über die Ziele und den Ablauf der Studie informiert, sodass eine vertrauensvolle Beziehung zwischen dem Forscher und den Teilnehmenden entstand. Drei der Teilnehmenden waren der Forscherin bereits bekannt.
Die Datenerhebung fand entweder online oder per Telefon statt und wurde digital aufgezeichnet. Eines der Interviews war ein gemeinsames Interview mit zwei Personen, da dies von den Teilnehmenden gewünscht worden war. Die Interviews wurden von SP durchgeführt und von AB begleitet. Es handelt sich bei beiden Personen um Frauen mit einem Masterabschluss in Pflegewissenschaft (SP) und eEducation (AB), die als wissenschaftliche Mitarbeiterinnen an der Hochschule Bielefeld tätig waren. Frühere Vorannahmen des Forschungsteams bezogen sich auf die Möglichkeit, dass verschiedene Expert*innen unterschiedliche Vorstellungen über relevante Themen und Fähigkeiten aufweisen könnten. Zudem war unklar, inwieweit die Teilnehmenden in der Lage wären, die Studieninhalte der Studierenden im Allgemeinen zu verstehen und somit zu wissen, auf welche Qualifikation bzw. welches Tätigkeitsprofil der Studiengang abzielt.
Die Datenerhebung und -analyse wurde zwischen Oktober 2020 und Oktober 2021 durchgeführt. Die Interviews dauerten durchschnittlich 50 Minuten, sich wiederholende Interviews fanden nicht statt. Es wurden keine Feldnotizen angefertigt. Den Expert*innen wurde eine Kopie der Transkripte angeboten, wovon jedoch nur in zwei Fällen Gebrauch gemacht wurde, in denen sich eine Korrektur der Transkripte als nicht notwendig erwies.
2.3. Datenanalyse
Die Auswertung der Interviews erfolgte mittels qualitativer Inhaltsanalyse, die den Vorteil hat, ein systematisches, theoriegeleitetes Vorgehen zu unterstützen [21]. Für die Anwendung dieser Methode spricht auch, dass der Untersuchungsgegenstand bereits a priori festgelegt war. Die Analyse erfolgte mittels eines systematischen Verfahrens zur Informationsgewinnung aus den Transkriptionen, wobei der Text mittels eines Kodierschemas auf relevante Informationen untersucht wurde. Das Kodierschema wurde induktiv aus den Daten abgeleitet [21]. Für jede Kategorie wurde eine Beschreibung entwickelt, um eine einheitliche Kodierung durch die Forschenden zu gewährleisten. Die Kodierung wurde von SP und AB durchgeführt. Sie führten zudem regelmäßig gemeinsame Kodierungssitzungen durch. Insbesondere schwierig zu kodierende Passagen mit unterschiedlichen Interpretationsmöglichkeiten wurden im gesamten Forschungsteam besprochen. Für die Auswertung wurde die Software MAXQDA verwendet. Aufgrund mangelnder zeitlicher Ressourcen wurden die Ergebnisse nicht von den Teilnehmenden validiert. Die zusammengefassten Ergebnisse wurden jedoch mit anderen Forschungsgruppen diskutiert.
2.4. Ethische Bewertung und Zustimmung zur Teilnahme
Von allen Teilnehmenden wurde eine informierte Zustimmung eingeholt. Die Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen wurde durch den Datenschutzbeauftragten der Hochschule Bielefeld sichergestellt. Eine ethische Begutachtung der Studie war nicht erforderlich, da die Fachpersonen gebeten wurden, ihre Meinungen und ihr Wissen zu einem nicht sensiblen Thema mitzuteilen. Daher waren die Teilnehmenden nicht vulnerabel und die zuvor beschriebenen Aspekte zur Sicherstellung der informierten Zustimmung und des Datenschutzes wurden umgesetzt. Die Studie wurde in Übereinstimmung mit der aktuellen Auflage der Deklaration von Helsinki durchgeführt.
3. Ergebnisse
Insgesamt wurden vier Hauptkategorien ermittelt. Ziel der Fähigkeitsbeschreibungen war es, diese so konkret wie möglich zu erfassen und nicht auf einer theoretischen Metaebene. Eine weitere Erläuterung der Kategorien findet sich in Anhang 1 [Anh. 1] entsprechend der Nummerierung der Zitate (diese wurden aus dem Englischen übersetzt).
3.1. Gestaltung einer erfolgreichen Zusammenarbeit mit Patient*innen, Angehörigen und anderen Berufsgruppen (Ärzt*innen, Therapeut*innen, IT)
Die in diesem Bereich beschriebenen Fähigkeiten beziehen sich auf die Zusammenarbeit zwischen den Patient*innen und Angehörigen, anderen Gesundheitsfachpersonen und dem IT-Personal der beteiligten Einrichtung. Die Einbeziehung des IT-Personals einer Einrichtung berücksichtigt den Umstand, dass das technische Personal ggf. Einfluss auf die Auswahl von Technologien nehmen, deren Einsatz unterstützen oder zur Lösung von Problemen beitragen kann, da es über umfangreiche Kenntnisse über die Funktionsweise der Technologien verfügt. Die folgende Fähigkeit sollte in diesem Bereich erworben werden: Wenn technische Interventionen in der Pflege eingesetzt werden, sind die Pflegefachpersonen in der Lage, ihre Rolle im Hinblick auf den erfolgreichen Einsatz zu reflektieren und die erforderlichen Maßnahmen entsprechend umzusetzen. Diese Fähigkeit beinhaltet die Reflexion der eigenen Rolle der Pflegepersonen in der technikgestützten Pflege und die Initiierung geeigneter Interventionen, um den Erfolg der eingesetzten Gesundheitstechnologie zu sichern (Zitat 1). Im Falle von Televisiten könnten die Interventionen beispielsweise die Vorbereitung auf die Beratung umfassen, um Ängste abzubauen, Schlüsselfragen zu identifizieren, Bedürfnisse zu ermitteln und die kommende Situation zu veranschaulichen. Während der Beratung könnten die Pflegepersonen darauf hinwirken, die Kommunikation zwischen den beteiligten Parteien zu erleichtern und aufrechtzuerhalten. Dies unterstreicht die Rolle der Pflegefachperson als Bindeglied zwischen den verschiedenen Berufsgruppen und den Patient*innen und Angehörigen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Gesundheitstechnologien.
Eine weitere damit zusammenhängende Fähigkeit ist die Kommunikation technologiebezogener Bedürfnisse (z. B. Ängste) und damit verbundener Fragen (z. B. Erwartungen an die Technologie, Datenschutz) innerhalb des Pflegeteams und mit dem IT-Personal der Einrichtung (Zitat 2, 3). In diesem Fall ist es wichtig, die Bedürfnisse der verschiedenen Zielgruppen in Bezug auf assistive Technologien zu erkennen, z. B. ein Gefühl der Kontrolle und Sicherheit, und diese Bedürfnisse den beteiligten Akteuren zu erläutern. Diese Fähigkeit kann z. B. wichtig sein, wenn ein Krankenhaus Patient*innen eine App anbieten möchte, die ihnen bei der Bewältigung ihrer Symptome hilft. Die Rolle der Pflegefachperson könnte darin bestehen, den Auswahlprozess zu unterstützen und auf die spezifischen Bedürfnisse hinzuweisen, z. B. indem dem Hausarzt/der Hausärztin Informationen zur Verfügung gestellt werden, die die Kommunikation und Sicherheit unterstützen.
3.2. Unterstützung von Patient*innen und Angehörigen bei der Nutzung von assistiven Technologien
Hier – im Gegensatz zum vorherigen Abschnitt – beziehen sich die Fähigkeiten auf die direkte Interaktion mit Patient*innen und Angehörigen. Dazu gehören pädagogische Interventionen wie die Schulung und Beratung von Patient*innen und Angehörigen über assistive Technologien (Zitat 4, 5). Dieser Schwerpunkt umfasst zentrale Fähigkeiten innerhalb des Moduls. Einerseits sind sie wichtig, um das fehlende Wissen von Patient*innen und Angehörigen über mögliche technologiegestützte Interventionen zu kompensieren. Der Mangel an Informationsquellen macht es hierbei schwierig, sich dieses Wissen selbst anzueignen, und für bestimmte Patient*innengruppen, wie z. B. Menschen mit kognitiven Schwierigkeiten, ist es besonders schwierig. Andererseits müssen verschiedene nicht-technische Interventionen für Pflegeprobleme vor dem Hintergrund der Bedürfnisse der Nutzer*innengruppe identifiziert werden (Zitat 6). Dazu müssen die Ziele der Versorgung, insbesondere bei chronischen Erkrankungen, und andere Rahmenbedingungen bei der Auswahl geeigneter Interventionen berücksichtigt werden.
Darüber hinaus unterstützen Pflegefachpersonen Patient*innen und Angehörige dabei, gemeinsame Entscheidungen über Gesundheitstechnologien zu treffen (Zitat 7). Dies erfordert die Berücksichtigung der unterschiedlichen Perspektiven und Werte der Beteiligten, die Abwägung der Vorteile und die Förderung der Kommunikation über diese Aspekte. Pflegefachpersonen müssen sich auch der rechtlichen und ethischen Aspekte des Technologieauswahlprozesses bewusst sein. Dazu gehören zum Beispiel Datenschutzbestimmungen und die Herausforderungen beim Einsatz von Technologien bei Menschen mit kognitiven Einschränkungen.
Pflegefachpersonen sollten auch in der Lage sein, Patient*innen und Angehörige bei der alltäglichen Nutzung der ausgewählten Technologien zu unterstützen (Zitat 8). Die Expert*innen erachteten insbesondere die erfolgreiche Implementierung der technischen Intervention als wesentlich, damit die Effekte der Nutzung der Technologie erzielt werden können. Um dies zu unterstützen, ist es notwendig, das Zusammenwirken von Technologie, Alltag, Krankheitsmanagement und Nutzer*innenbedürfnissen zu verstehen und zu lernen, wie neue Interventionen nachhaltig integriert werden können.
Eine weitere Fähigkeit im Bereich der direkten Versorgung von Patient*innen ist die Auswertung von (automatisch) technisch erfassten Patient*innendaten und deren Kombination oder Gegenüberstellung mit anderen Informationsquellen (Zitat 9). Die Expert*innen erwarten, dass mit dem zunehmenden Einsatz von Technologien wie Überwachungssystemen mehr Daten über Patient*innen zur Verfügung stehen werden. Um diese Daten in der Pflege sinnvoll nutzen zu können, ist es erforderlich,
- die Daten und die in ihnen enthaltenen Informationen zu sammeln und zu analysieren und
- die Ergebnisse mit anderen, nicht quantifizierbaren Informationen über die Patient*innen zu verknüpfen, um ein Gesamtbild zu erhalten und geeignete Pflegemaßnahmen zu initiieren.
Der zweite Schritt besteht darin, dieses Gesamtbild an die Patient*innen und Angehörigen zu kommunizieren.
3.3. Planung und Durchführung von Projektvorhaben im Bereich der assistiven Technologien
Pflegepersonen sollten in der Lage sein, Digitalisierungsprojekte in Einrichtungen mit ihrer Expertise zu unterstützen, indem sie Planungs-, Umsetzungs- und Reflexionsaufgaben übernehmen (Zitat 10). Hier kommen die oben beschriebenen Fähigkeiten zum Tragen. Zudem können Kenntnisse über bestehende Arbeitsprozesse und Ressourcen effektiv in Umsetzungsprozesse eingebracht werden.
3.4. Lebenslanges Lernen in Bezug auf assistive Technologien gestalten
Da sich der Technologiemarkt ständig verändert, ist es wichtig, mit den Innovationen auf dem Laufenden zu bleiben (Zitat 11). Dazu ist es erforderlich, sich mit verschiedenen Informationsangeboten auseinanderzusetzen und die darin enthaltenen Informationen im Zusammenhang mit dem eigenen Informationsbedarf zu reflektieren. Dazu zählt auch die Auseinandersetzung mit Informationen zum Datenschutz oder zu den Auswirkungen von Gesundheitstechnologien. Neue Medienformate, in denen z. B. Patient*innen über ihre Nutzung und Schwierigkeiten mit assistiven Technologien berichten, können als Informationsgrundlage dienen (Zitat 12, 13). Dazu ist es notwendig, diese neuen Medienformate finden und auswerten zu können. Auf diese Weise können sie zur Weiterbildung beitragen, indem sie die eigene Perspektive erweitern.
4. Diskussion
Insgesamt verdeutlichen die Ergebnisse, welche konkreten Fähigkeiten von Pflegefachpersonen in Zukunft erwartet werden. Einige der von den Expert*innen thematisierten Fähigkeiten wurden nicht in das Modul aufgenommen. Im Bereich der Technologieproduktion schätzten die Expert*innen die Fähigkeit zur Erstellung von Use Cases, Anforderungsanalysen und Situationsbeschreibungen, in denen die Technologie zum Einsatz kommen soll, als hilfreich ein. Auch die Übernahme von Führungsaufgaben in Zusammenarbeit mit anderen Pflegefachpersonen wurde als sinnvoll eingeschätzt. Dazu gehörten
- zielgruppenspezifische Mitarbeiter*innenschulungen,
- die Sammlung und Analyse von (automatisch) technologisch erfassten Patient*innen-Daten auf institutioneller Ebene und
- die Implementierung von technologischen Interventionen auf institutioneller Ebene.
Das Forschungsteam ordnete diese Fähigkeiten auf Masterniveau an, da zusätzliche Kenntnisse in den Bereichen Pädagogik, Prozessüberwachung und -steuerung sowie Informatik erforderlich sind. Auf Bachelor-Ebene erwerben die Studierenden in diesem Zusammenhang nur rudimentäre Kenntnisse, da die Themen vom Ausbildungsziel abweichen. Aufgrund des besonderen Skill-Mix in der Pflege in Deutschland werden häufig höhere Anforderungen an Bachelor-Absolvent*innen gestellt, die oft schon früh im Berufsleben spezielle Rollen innerhalb von Einrichtungen, die Durchführung von Projekten und die Ausübung von Managementfunktionen übernehmen [24], [25], [26]. Diese Entwicklung stellt für Hochschulabsolvent*innen eine große Herausforderung dar, da sie nur wenig Berufserfahrung haben. Vor diesem Hintergrund müssen auch die Anforderungen der Expert*innen betrachtet werden.
Einige der in dieser Studie ermittelten Fähigkeiten wurden bereits in anderen Studien beschrieben. Im Hinblick auf das Konzept des Royal College of Nursing im Bereich der digitalen Fähigkeiten gibt es Überschneidungen in den Bereichen
- Förderung der Kommunikation im Sinne eines professionellen Netzwerks,
- auf dem neuesten Stand der Technik bleiben,
- Feedback zur Technologie geben – Nutzen und Risiken artikulieren, und
- gemeinsame Entwicklung digitaler Arbeitsweisen [18].
Diese Aspekte werden in ähnlicher Weise von Bleijenbergh. et al. beschrieben [17]. Brown et al. identifizierten die professionelle Kommunikation mit anderen Akteuren des Gesundheitswesens als ein relevantes Thema im Kontext der elektronischen Gesundheitsdienste. Darüber hinaus erläutern sie die Bedeutung des Einsatzes digitaler Technologien für die Beratung von Patient*innen und Angehörigen [5]. Konttilla et al. verweisen auf die ethische Reflexion bei gefährdeten Patient*innen-Gruppen [27].
Zusätzlich zu den Erkenntnissen der vorliegenden Studie beschreiben Konttila et al. analytische Fähigkeiten bei der Bewertung von Daten als eine wichtige Fähigkeit [27]. In der Diskussion von Konttila et al. wird zudem deutlich, dass je nach Anwendung einer bestimmten Technologie, z. B. Telenursing, zusätzliche organisatorische Fähigkeiten erforderlich sind. Wynn et al. erörtern in ähnlicher Weise Fähigkeiten im Zusammenhang mit dem Einsatz spezifischer Technologien [28]. Dies stellt im Kontext der sich ständig wandelnden technologischen Entwicklungen eine Schwierigkeit dar. Wichtiger scheint es zu sein, grundlegende Gemeinsamkeiten oder typische Vertreter einer Technologiegruppe kennenzulernen als sehr spezifische Technologien, die in der späteren Versorgung vermutlich nicht zum Einsatz kommen werden.
Eine der Schwierigkeiten bei der Bezugnahme auf bestehende Studien und Konzepte im Bereich der digitalen Fähigkeiten ist der Mangel an klaren Definitionen dessen, was unter digitalen Fähigkeiten zu verstehen ist. Verschiedene Bereiche wie
- Pflegeinformatik [29], [30],
- digital literacy,
- allgemeine Fähigkeiten wie Problemlösung, und
- die Anwendung assistiver Technologien im Allgemeinen und bei spezifischen Technologien [31] werden unter dem Begriff „digitale Fähigkeiten“ zusammengefasst [32], [33], [34].
Das liegt auch daran, dass einige dieser Themen unter dem Begriff „Technologie“ subsumiert werden. Wird dieser als Suchbegriff in Reviews aufgenommen, werden alle diese Themen abgedeckt. Darüber hinaus werden diese Fähigkeiten häufig im Kontext anderer Gesundheitsberufe beschrieben, ohne dass eine klare Abgrenzung zu pflegerischen Fähigkeitsbereichen erfolgt, obwohl diese in der Praxis, auch vor dem Hintergrund eines professionellen Rollenverständnisses in der Pflege, von hoher Relevanz ist [29], [35], [36]. Die Entwicklung einer Berufsrolle kann nur dann erfolgreich sein, wenn es eine klare Artikulation der spezifischen Aufgaben gibt, die Pflegefachpersonen in Abgrenzung zu anderen Berufen übernehmen. Darüber hinaus werden in einigen anderen Studien die Fähigkeiten so allgemein beschrieben, dass keine spezifischen Aufgaben daraus abgeleitet werden können, z. B. „nutzt eHealth in seiner oder ihrer täglichen Arbeit“ oder „handelt professionell bei der Nutzung von eHealth“ [17]. Die Diskussion unterstreicht die Notwendigkeit einer weiteren Auseinandersetzung und pflegewissenschaftlichen Forschung im Bereich der digitalen Fähigkeiten, wobei die Fähigkeiten im Detail vor dem Hintergrund eines professionellen Verständnisses von Pflegebedürftigkeit und der Rolle der Pflegefachpersonen untersucht und beschrieben werden sollten. Ein technologiegetriebener Diskurs über alle Gesundheitsberufe hinweg ist nicht angebracht, da er die praktische Pflegetätigkeit nicht adäquat widerspiegelt. Um auf dieser Grundlage ein spezifisches Modul zu entwickeln, ist es auch notwendig, bestehende Konzepte auf der Grundlage des Ausbildungsziels und der vorhandenen Fähigkeiten der Studierenden zu reflektieren. Die Auseinandersetzung mit der Effektivität von Technologie erfordert beispielsweise Wissen über die Umsetzung von evidenzbasierter Pflege, das dann auf einen anderen Kontext übertragen wird. Dies ermöglicht wiederum eine Reflexion über den Nutzen einer Technologie. Neben den vorhandenen Konzepten ist es wichtig, die Fähigkeiten so konkret zu beschreiben, dass man genau versteht, was zu tun ist [37]. Der Interpretationsspielraum wird dadurch minimiert, Lernziele lassen sich präziser ableiten und können gezielter adressiert und überprüft werden. Solche Beschreibungen tragen somit zu einer zielgruppengerechten Gestaltung des Lehrangebots bei [38].
Die Studie weist mehrere Limitationen auf. Die Perspektive der Studierenden ist möglicherweise unterrepräsentiert, da nur einige wenige befragt wurden. Ihre Aussagen decken sich jedoch mit der Einschätzung der anderen Teilnehmenden. Eine weitere Einschränkung der Ergebnisse könnte die Tatsache sein, dass nur Expert*innen aus Deutschland befragt wurden. Dies geschah, weil davon ausgegangen wurde, dass sie die Lernziele der Studierenden nachvollziehen können, einen Bezug zu aktuellen politischen und ethischen Debatten haben und kulturelle und akzeptanzbezogene Aspekte berücksichtigen können.
5. Schlussfolgerung
Insgesamt beschreiben die Expert*innen ein breites Spektrum an spezifischen Fähigkeiten, die zukünftige Bachelor-Studierende in der Pflege erwerben müssten, um technologische Interventionen in ihrem Arbeitsalltag erfolgreich einzusetzen. Diese Fähigkeiten müssen in der Wissenschaft im Kontext eines professionellen Rollenverständnisses und angesichts der Veränderungen in der beruflichen Praxis diskutiert und weiterentwickelt werden. Um diese Fähigkeiten wiederum gezielt zu adressieren, bedarf es konkreter Lehrkonzepte, die situationsspezifische Herausforderungen aufgreifen und einen selbstbestimmten Umgang mit ihnen fördern. Ein Beispiel für einen solchen Ansatz ist das Bildungsforschungsprojekt DiFuSiN (Digital Future Skills in Nursing) [39].
Förderung
Diese Studie wurde durch den Stifterverband und das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (214-5.01.03.02 - 146361) gefördert. Die Förderer hatten keinen Einfluss auf das Studiendesign, die Analyse, die Interpretation der Ergebnisse und das Verfassen dieses Manuskripts. Die Publikation wurde von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) – 490988677 – und der Hochschule Bielefeld gefördert.
Interessenkonflikt
Die Autor*innen erklären, dass sie keinen Interessenkonflikt im Zusammenhang mit diesem Artikel haben.
Literatur
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