[Entwicklung von Empfehlungen zur Berücksichtigung ethischer Aspekte bei Studien in der Ausbildungsforschung der Gesundheitsberufe]
Johanna Hirsch 1Marianne Giesler 2
Jan Matthes 3,4
Angelika Homberg 1
Monika Himmelbauer 5
Daniel Bauer 6
Martin Boeker 7
Katrin Schüttpelz-Brauns 1
1 Medizinische Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg, GB Studium und Lehrentwicklung, Abteilung Medizinische Ausbildungsforschung, Mannheim, Deutschland
2 Freiburg i.Br., Deutschland
3 Universität zu Köln, Medizinische Fakultät, Prodekanat für Lehre und Studium, Köln, Deutschland
4 Universität zu Köln, Medizinische Fakultät und Uniklinik Köln, Zentrum für Pharmakologie, Köln, Deutschland
5 Medizinische Universität Wien, Teaching Center, Wien, Österreich
6 Universität Bern, Institut für Medizinische Lehre, Bern, Schweiz
7 Technische Universität München, TUM Klinikum, Lehrstuhl für Medizinische Informatik, München, Deutschland
Zusammenfassung
Hintergrund: Studien zur Ausbildungsforschung in den Gesundheitsberufen müssen neben gesetzlichen Vorgaben auch forschungsethische Aspekte berücksichtigen. Eine spezifische Orientierungshilfe, um diese Vorgaben und Aspekte in die Praxis umzusetzen, fehlt jedoch bislang. Unser Ziel war es daher, Handlungsempfehlungen für die Berücksichtigung forschungsethischer Aspekte bei der Planung, Durchführung und Veröffentlichung derartiger Studien zu entwickeln.
Methode: Die Handlungsempfehlungen wurden durch Mitglieder des Ausschusses für Methodik der Ausbildungsforschung der Gesellschaft für Medizinische Ausbildung in drei Schritten erstellt: (1) Erarbeitung von Problemfeldern in der Ethik der Ausbildungsforschung, (2) Ableitung konkreter Maßnahmen und Erläuterungen, (3) Überprüfung der Handlungsempfehlungen durch Expert:innen verschiedener Forschungsperspektiven.
Ergebnisse: Es wurden zwei separate Handlungsempfehlungen erarbeitet, die Maßnahmen zur Sicherstellung des Datenschutzes, der Freiwilligkeit, Nicht-Schädigung und Selbstbestimmung von Teilnehmenden (sechs Bereiche mit insgesamt 29 Maßnahmen) sowie zur Qualitätssicherung der Studie und Veröffentlichung (vier Bereiche mit insgesamt 14 Maßnahmen) umfassen.
Diskussion: Die Handlungsempfehlungen bieten eine Unterstützung zur Berücksichtigung ethischer Aspekte und deren Umsetzung. Sie ersetzen jedoch nicht bereits bestehende Regelungen sowie die individuelle Reflexion der Forschenden. Sie sollten kontinuierlich weiterentwickelt und in Bezug auf ihre Anwendung und Wirkung auf Entscheidungsprozesse in der Ausbildungsforschung untersucht werden.
Schlüsselwörter
Forschungsethik, Ausbildungsforschung in den Gesundheitsberufen, medizinische Ausbildungsforschung
1. Einleitung
Bei der Planung, Durchführung und Publikation von Ausbildungsforschungsstudien in den Gesundheitsberufen sind neben geltenden Gesetzen auch forschungsethische Aspekte zu beachten Die zentralen Begrifflichkeiten des in diesem Artikel behandelten Themas können unterschiedlich verstanden werden. Wir verwenden die Begriffe wie in Tabelle 1 [Tab. 1] aufgeführt.
Tabelle 1: Glossar zentraler Begriffe
Den Ausbildungsforschenden stehen zur Reflexion und Ausrichtung des eigenen Handelns an forschungsethischen Prinzipien verschiedene Kodizes und Leitlinien anderer Fachbereiche zur Verfügung, z. B. die Deklaration von Helsinki des Weltärztebundes [1], der Belmont Report [2], die Ethical Guidelines for Educational Research der British Educational Research Association (BERA) [3], aber auch institutionelle und nationale Leitlinien zur guten wissenschaftlichen Praxis, wie z. B. der Kodex der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) [4]. Auch Handbücher und Veröffentlichungen in Fachzeitschriften bieten die Möglichkeit zur Auseinandersetzung mit Forschungsethik und enthalten häufig Beispiele dafür, wie die Prinzipien im Forschungsprozess umgesetzt werden können, z. B. [5], [6], [7], [8]. Da die genannten Quellen nicht für die Ausbildungsforschung entwickelt wurden, müssen Ausbildungsforschende selbst entscheiden, welche der darin enthaltenen Aspekte für die eigene Studie relevant sind und deren Transfer ins eigene Setting vollziehen. Zudem müssen sie die Punkte identifizieren, die in den vorhandenen Quellen nicht behandelt werden, aber für ihre Studie von Bedeutung sind. Beispielsweise beinhaltet die Deklaration von Helsinki ethische Grundsätze für die medizinische Forschung am Menschen [1]. Sie enthält jedoch weder Informationen zum Umgang mit Studierenden und Auszubildenden als Studienteilnehmende noch zur Entwicklung einer relevanten Fragestellung im Bereich der Ausbildungsforschung.
Der kollegiale Austausch und die Reflexion innerhalb des Forschungsteams können ebenfalls für die Einhaltung forschungsethischer Prinzipien von Bedeutung sein, beispielsweise dann, wenn es keine Leitlinien oder praxisnahen Informationen gibt. Hilfreich ist zudem, wenn im Forschungsteam Personen tätig sind, die im Studium und/oder in Fortbildungen Wissen über Forschungsethik und richtiges Handeln im Forschungsprozess erlangt haben und darauf zurückgreifen können.
Darüber hinaus gibt es im Bereich der Ausbildungsforschung in den Gesundheitsberufen verschiedene Fachartikel, die sich mit einzelnen Aspekten der Forschungsethik beschäftigen, z. B. [9], [10], [11].
Die Beratung durch eine Ethikkommission kann ebenfalls zur Reflexion und Umsetzung ethischer Aspekte beitragen. Ob eine Beratung durch eine Ethikkommission erfolgen muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. von den Berufsgruppen der Forschenden, den internen Regelungen der Fakultät bzw. der Einrichtung, der die Forschenden angehören und von der Finanzierung der Studie, da z. B. Drittmittel meist an das Vorliegen eines Ethikvotums geknüpft sind. Die Beurteilung und Beratung durch eine Ethikkommission ist jedoch nicht in allen Einrichtungen, in denen Studien zur Ausbildungsforschung durchgeführt werden, möglich oder festgelegt. Zudem haben sich noch nicht alle lokalen Ethikkommissionen auf die Begutachtung von Ausbildungsforschungsstudien eingestellt, so dass wichtige ethische Aspekte bei der Begutachtung und Beratung unberücksichtigt bleiben könnten.
Unabhängig von der formalen Anbindung an eine Ethikkommission tragen die Ausbildungsforschenden die eigenverantwortliche Pflicht, ethische Aspekte während des gesamten Forschungsprozesses sorgfältig zu berücksichtigen und praktisch umzusetzen. Im wissenschaftlichen Alltag besteht trotz der zuvor genannten Möglichkeiten häufig die Schwierigkeit, ausreichende Zeitressourcen für eine umfassende Auseinandersetzung mit forschungsethischen Fragen zu finden. Zudem finden sich in der Forschungsethik kaum pauschale oder schnelle Lösungen, da ethische Entscheidungen stets individuell und an die jeweilige Situation angepasst werden müssen. Besonders herausfordernd ist, dass für den spezifischen Bereich der Ausbildungsforschung bislang keine passgenauen Orientierungshilfen existieren, die die allgemeinen ethischen Grundsätze der Forschung am Menschen mit den besonderen methodischen und inhaltlichen Anforderungen der Ausbildungsforschung verknüpfen. Diese Forschungslücke erzeugt Unsicherheiten und erschwert eine einheitliche und praxisnahe Anwendung ethischer Standards.
Vor diesem Hintergrund ist die Entwicklung eines Instrumentes zur systematischen Berücksichtigung forschungsethischer Aspekte im gesamten Forschungsprozess der Ausbildungsforschung sinnvoll. Ein solches Instrument kann dazu beitragen, potenzielle ethische Herausforderungen frühzeitig zu erkennen und verantwortungsvoll zu adressieren sowie die Berücksichtigung ethischer Standards systematisch und transparent darzustellen.
Ziel dieses Beitrags ist es daher, Handlungsempfehlungen für die Berücksichtigung forschungsethischer Aspekte bei der Planung, Durchführung und Veröffentlichung von Studien der Ausbildungsforschung in den Gesundheitsberufen zu entwickeln.
2. Methodik
Die Handlungsempfehlungen wurden in drei Schritten erstellt:
- Erarbeitung von Problemfeldern in der Ethik der Ausbildungsforschung,
- Ableitung konkreter Maßnahmen und Erläuterungen,
- Überprüfung der Handlungsempfehlungen durch Expert*innen verschiedener Forschungsperspektiven.
Die Mitglieder der Ethik-Arbeitsgruppe (Ethik-AG) des Ausschusses Methodik der Ausbildungsforschung der Gesellschaft für Medizinische Ausbildung (GMA) waren in verschiedenen Konstellationen an diesen Arbeitsschritten beteiligt und sind die Autorinnen und Autoren dieses Artikels.
Der dreistufige Prozess wurde gewählt, um alle vorhandenen Quellen, also Publikationen, das Fach- und Erfahrungswissen der Ethik-AG-Mitglieder und das Feedback der Expert*innen auszuschöpfen. Dadurch sollte sichergestellt werden, dass die Handlungsempfehlungen möglichst umfassend, klar verständlich und korrekt formuliert sind.
2.1. Erarbeitung von Problemfeldern
Unter „Problemfeldern“ verstehen wir thematische Bereiche, in denen sich Ausbildungsforschende bei der Planung und Durchführung von Studien mit ethisch relevanten Fragestellungen konfrontiert sehen. Jedes Problemfeld umfasst mehrere Aspekte, die die konkreten ethischen Fragestellungen innerhalb dieses thematischen Bereichs beschreiben.
Zur Identifikation dieser Problemfelder und der darin enthaltenen Aspekte wurde eine explorative Literaturrecherche durchgeführt. Dabei lag der Fokus auf der Orientierung im Themenfeld. Die Recherche erfolgte in PubMed, ERIC, dem Fachportal Pädagogik, dem Archiv des Journal of Medical Ethics sowie über Google und Google Scholar. Die Suchanfragen wurden iterativ entwickelt. In Anhang 1 [Anh. 1], Tabelle A1 sind exemplarische Suchanfragen aufgeführt.
Ausgewählt wurden Publikationen, die ethisch relevante, forschungspraktische Probleme in der Ausbildungsforschung der Gesundheitsberufe thematisieren, deren Erstautor*innen in der Ausbildungsforschung oder angrenzenden Bereichen wie Psychologie oder Ethik/Forschungsethik beschäftigt und die in deutscher oder englischer Sprache verfügbar sind. Bezüglich Publikationstyp, Erscheinungsdatum und Herkunftsland der Publikation gab es keine Einschränkungen.
Aus den ausgewählten Publikationen wurden neben allgemeinen Informationen zu den Artikeln alle Textstellen, die Informationen zu ethisch relevanten forschungspraktischen Problemen in der Ausbildungsforschung in den Gesundheitsberufen beinhalteten, extrahiert. Englische Texte wurden mit Hilfe des Übersetzungsprogramms DeepL® Pro Version Q1/Q2 2024 (DeepL SE, Köln) übersetzt.
Die aus den Publikationen extrahierten Textstellen wurden zusammengefasst und thematisch sortiert. Auf Basis dieser thematischen Struktur konnten übergeordnete Problemfelder identifiziert werden. Die in den Texten adressierten forschungsethischen Aspekte wurden anschließend den jeweiligen Problemfeldern zugeordnet und inhaltlich ergänzt. Die Inhalte der Problemfelder basieren dabei jeweils auf mehreren Publikationen.
2.2. Entwicklung von Maßnahmen und Erläuterungen
Auf Grundlage der identifizierten Problemfelder entwickelte die Autorinnen und Autoren dieses Artikels gezielt Maßnahmen zu den darin enthaltenen forschungsethischen Aspekten. Dafür wurden für die einzelnen Problemfelder Online-Arbeitstreffen mit wechselnder Besetzung (AH, DB, JH, JM, KSB, MB, MG, MH) durchgeführt. Insgesamt fanden fünf zwei bis vierstündige Online-Arbeitstreffen zwischen Februar und Mai 2024 statt. Inklusive der Moderatorinnen (KSB und JH) nahmen jeweils fünf bis sieben Personen teil. Dabei wurden die Teilnehmenden jeweils zufällig in zwei Gruppen aufgeteilt, die unabhängig voneinander die gleiche Aufgabe nach einem vorgegebenen Ablaufschema (siehe Anhang 1 [Anh. 1], Abbildung A2) bearbeiteten und im Anschluss die Ergebnisse im Plenum diskutierten und wenn möglich konsentierten. Konnten in der Gruppenarbeit oder in der Diskussion im Plenum Aspekte nicht konsentiert werden oder wurden fehlende Inhalte identifiziert, wurden diese notiert und dazu in Fachliteratur nachrecherchiert, bereits vorhandene Artikel nochmals gelesen sowie Antragsformulare von Ethikkommissionen gesichtet und als Grundlage für weitere Diskussionen mit allen bis dahin beteiligten Personen verwendet.
Die vollständig ausgearbeiteten Maßnahmen wurden auf Redundanzen geprüft und in ein Tabellenformat überführt. Dabei wurden die Maßnahmen kompakter formuliert und zusätzliche Informationen und Erläuterungen in einer separaten Spalte aufgeführt. Die Maßnahmen und die dazugehörigen Erläuterungen wurden gruppiert. Um Missverständnissen bei der Anwendung der Maßnahmen vorzubeugen, wurden diese in mehreren Zyklen durch vier AG-Mitglieder (MG, JH, JM, KSB) überarbeitet, bis keine weiteren Aspekte mehr angemerkt wurden. Im Anschluss konnten die weiteren AG-Mitglieder Änderungsvorschläge einfügen. So lagen nach einer weiteren Überarbeitungsrunde die Maßnahmen und Erläuterungen in Tabellenform vor und bildeten damit die erste Version der Handlungsempfehlungen.
2.3. Überprüfung der Handlungsempfehlungen durch Expert*innen verschiedener Forschungsperspektiven
Um die Handlungsempfehlungen auf inhaltliche Richtigkeit, Verständlichkeit und Vollständigkeit zu prüfen, wurden Expert*innen, die bisher nicht an der Erstellung der Maßnahmen und Erläuterungen beteiligt waren, anhand vorab festgelegter Auswahlkriterien (siehe Anhang 1 [Anh. 1], Abbildung A3) mittels Internetrecherche oder durch die Empfehlung eines*r bereits kontaktierten Experten*in identifiziert und kontaktiert. Nach einer informierten mündlichen Einwilligung erhielten sie die Handlungsempfehlungen inklusive einer Aufgabenbeschreibung per E-Mail. Inhalte außerhalb der eigenen Expertise sollten markiert werden. Dies war nötig, um festzustellen, ob alle Inhalte von den Expert*innen bewertet wurden. Die Rückmeldungen der Expert*innen wurden von zwei Ethik-AG-Mitgliedern eingearbeitet.
Die rekrutierten Expert*innen kommen aus den Fachbereichen Medizinethik, Psychologie, Pflegewissenschaft, allgemeine Ethik und Rechtswissenschaft. Vier der Expert*innen verfügen über Erfahrungen in der Planung, Durchführung, Auswertung und Veröffentlichung von Studien als Erstautor*in oder Mitautor*in. Darüber hinaus sind zwei der Expert*innen zusätzlich versiert im Bereich der qualitativen Forschung sowie eine Person in der medizinischen Forschung mit unterschiedlichen Forschungsmethoden. Die Person mit Expertise in der Rechtswissenschaft brachte die Perspektive der rechtlichen Bewertung und Beratung von Forschungsvorhaben, insbesondere in Bezug auf das Thema Datenschutz im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), in die Überprüfung der Maßnahmen und Erläuterungen ein. Die Expertise in quantitativer Forschung war bereits bei der Erarbeitung der Handlungsempfehlungen in der Ethik-AG durch drei Personen vertreten, weshalb keine weiteren externen Expert*innen hierzu rekrutiert wurden. Unter den externen Expert*innen haben zwei Personen Erfahrung bei der Durchführung von Lehrveranstaltungen, zwei Personen sind in Ethikkommissionen tätig und eine Person engagiert sich im Bereich der Netzwerkarbeit von Ethikkommissionen. Alle in beiden Handlungsempfehlungen aufgeführten Maßnahmen fielen laut Angabe der Expert*innen in den Kompetenzbereich von mindestens einer Person.
In beiden Handlungsempfehlungen wurden auf Grundlage der Anmerkungen der Expert*innen die Formulierungen der Maßnahmen und Erläuterungen präzisiert, fehlende Hinweise und Definitionen eingefügt sowie in einer Handlungsempfehlung eine Maßnahme hinzugefügt.
3. Ergebnisse
3.1. Identifizierte Problemfelder
Durch die explorative Literaturrecherche und -auswahl im Zeitraum von Oktober 2023 bis Februar 2024 wurden 45 Publikationen erfasst (zum Auswahlprozess siehe Anhang 1 [Anh. 1], Abbildung A4). Diese wurden verwendet, um die Problemfelder zu identifizieren und die darin enthaltenen einzelnen Aspekte ethischer Fragestellungen zu beschreiben.
Tabelle 2 [Tab. 2] enthält Angaben zu Publikationsjahr und -art, zur Fachzeitschrift und dem Tätigkeitsbereich der Erstautor*innen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Originalquellen.
Tabelle 2: Beschreibung der zur Erarbeitung der Problemfelder verwendeten Veröffentlichungen
Es wurden sechs Problemfelder identifiziert
- Forschungsmethodik
- Einhaltung von Richtlinien und Gesetzen
- Gute wissenschaftliche Praxis in Veröffentlichungen
- Zuständigkeit von Ethikkommissionen
- Lernende als vulnerable Gruppe
- Umgang mit weiteren Studienpopulationen.
Anhang 2 [Anh. 2] enthält die Problemfelder mit den zugehörigen Aspekten sowie die Literatur, auf der die Inhalte basieren.
3.2. Finale Versionen der Handlungsempfehlungen
Bei der Ausarbeitung der Maßnahmen zeigte sich, dass einzelne Maßnahmen mehreren Problemfeldern zugeordnet werden konnten. Durch eine Umstrukturierung wurden Redundanzen identifiziert und die Maßnahmen anschließend unter neuen Kategorien zusammengefasst. Diese Kategorien bilden die Grundlage für die in den Handlungsempfehlungen dargestellten Bereiche. Dabei traten zwei unterschiedliche Schwerpunktsetzungen hervor: zum einen der Schutz der Teilnehmenden sowie potenziell von einer Studie betroffener Personen und zum anderen die Qualität der Studie und Veröffentlichung. Diese beiden Schwerpunktsetzungen fungieren jeweils als Oberkategorien für die darin enthaltenen Bereiche und zugehörigen Maßnahmen. Aus diesem Grund wurden die Handlungsempfehlungen in zwei separaten Dokumenten aufbereitet.
Die Handlungsempfehlungen zur Sicherstellung des Datenschutzes, der Freiwilligkeit, Nicht-Schädigung und Selbstbestimmung von Studienteilnehmenden und potenziell betroffenen Personen (HE-Schutz) besteht nunmehr aus sechs Bereichen:
- Einhaltung von Datensparsamkeit in Bezug auf Daten mit Personenbezug
- Schutz personenbezogener und sensibler personenbezogener Daten der Studienteilnehmenden
- Schutz der Privatsphäre und der Identität von Personen, die an einer Studie teilnehmen, sowie von Personen, die sich gegen eine Teilnahme entscheiden oder die Teilnahme abbrechen
- Umgang mit möglichen Risiken und Belastungen für Personen, die an der Studie teilnehmen oder von ihr betroffen sind
- Gewährleistung der informierten und freiwilligen Entscheidung zur Studienteilnahme oder Nichtteilnahme
- Sicherstellung der unabhängigen ethischen Begutachtung und der Rechtskonformität der Studienplanung und -durchführung
Diesen Bereichen wurden insgesamt 29 Maßnahmen zugeordnet. Zu jeder Maßnahme wurden Erläuterungen formuliert. Die Erläuterungen enthalten z. B. Definitionen mehrdeutiger Begriffe, Begründungen, warum die jeweilige Maßnahme wichtig ist, sowie Hinweise zu Umsetzungsmöglichkeiten. In Anhang 3 [Anh. 3] befindet sich die gesamte Handlungsempfehlung (HE-Schutz) in Tabellenform.
Die Handlungsempfehlungen zur Qualitätssicherung der Studie und der Veröffentlichung (HE-Qualität) enthält vier Bereiche und insgesamt 14 Maßnahmen.
Bereiche dieser Handlungsempfehlung sind:
- Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis,
- Einhalten gesetzlicher und normativer Vorgaben,
- Sichtbarkeit der Studie,
- Nachvollziehbarkeit der Studie.
In Anhang 4 [Anh. 4] befindet sich die gesamte Handlungsempfehlung (HE-Qualität) in Tabellenform.
Das Feedback der Expert*innen beinhaltete auch Aspekte, die in den Handlungsempfehlungen fehlten oder bisher zu wenig behandelt wurden. Diese Themen umfassen: Partizipative Forschungsansätze, kollaborative Beziehungen zwischen Forschenden und Studienteilnehmenden, Verantwortung bei der Betreuung von forschenden Studierenden, Abgrenzung von Evaluation und Forschung, Umgang mit Publikationsdruck, Standards für das Peer-Review, Interessenkonflikte von Begutachtenden sowie Rückzug oder Zensur von Publikationen.
4. Diskussion
Durch den mehrstufigen Prozess ist es gelungen, umfassende Handlungsempfehlungen mit Maßnahmen zur Umsetzung forschungsethischer Aspekte bei der Planung, Durchführung und Veröffentlichung von Ausbildungsforschungsstudien zur Verfügung zu stellen.
Die Literaturrecherche, auf deren Basis die Problemfelder und einige der darin enthaltenen forschungsethischen Aspekte erarbeitet wurden, war explorativ angelegt und nicht systematisch. Dies kann dazu führen relevante Literatur zu übersehen und somit Lücken bei der Identifikation der Problemfelder sowie der Erarbeitung der forschungsethischen Aspekte zu riskieren. Eine systematische Literaturrecherche hätte eine umfassendere Übersicht über relevante Publikationen liefern können. Andererseits war es nicht das Ziel der Arbeit, Empfehlungen aus der Literatur zu entnehmen. Vielmehr sollten die Maßnahmen und Erläuterungen ausgehend von der Literatur in einem iterativen Diskurs entwickelt und anschließend mit multiperspektivischer externer Expertise überprüft werden. Zukünftige Entwicklungen der Forschungsmethodik mit Auswirkungen auf bisher unberücksichtigte forschungsethische Aspekte konnten wir mit unserem Vorgehen nicht berücksichtigen.
Der iterative Gruppenprozess bestand aus dem Austausch in den Arbeitstreffen der Ethik-AG des Ausschusses für Methodik der Ausbildungsforschung und den schriftlichen Kommentaren zu den einzelnen Maßnahmen und Erläuterungen in den Überarbeitungsrunden. In den Überarbeitungsrunden hatten die Beteiligten Zeit, die Dokumente in Ruhe zu lesen, ihre Einschätzungen zu den Inhalten zu formulieren und Verbesserungsvorschläge schriftlich zu unterbreiten. Dieser Prozess ermöglichte eine gründliche Auseinandersetzung mit den Inhalten und förderte eine präzise und durchdachte Überarbeitung. Die Herausforderung bestand vor allem darin, alle Kommentare adäquat zu berücksichtigen, weshalb ein iteratives Vorgehen erforderlich war. Ein formales Konsensverfahren wie das Delphi-Verfahren zur Erarbeitung und Konsentierung der Handlungsempfehlungen wurde nicht durchgeführt, da der Umfang der Dokumente den zeitlichen Rahmen und personellen Aufwand gesprengt hätte.
Die beiden Handlungsempfehlungen sind inhaltlich sehr umfangreich. Zwar sind die einzelnen Maßnahmen prägnant formuliert, jedoch erfordern die begleitenden Erläuterungen viel Raum, um die komplexen Zusammenhänge angemessen darzustellen und die unterschiedlichen Forschungstypen und -methoden innerhalb der Ausbildungsforschung in den Gesundheitsberufen zu berücksichtigen.
Die Bandbreite der verschiedenen Studien im Bereich der Ausbildungsforschung ist sehr groß, sodass nicht alle Aspekte der Handlungsempfehlungen für jede einzelne Studie relevant sind und einige Aspekte nicht immer, so wie empfohlen, umgesetzt werden können. Dies kann ein Anhaltspunkt für Reflexion und Diskussion im Forschungsteam sowie den Austausch mit Fachpersonen in relevanten Bereichen sein. Es ist auch möglich, dass in den Handlungsempfehlungen Punkte genannt werden, die den eigenen Einstellungen, Überzeugungen und Praktiken widersprechen. Auch diese Diskrepanz kann zur Reflexion, Diskussion und zum Austausch genutzt werden, um zu entscheiden, welche Handlungsmöglichkeiten für eine geplante Studie bestehen. Die Handlungsempfehlungen sollten außerdem nicht als endgültiges Produkt verstanden, sondern einer kontinuierlichen Überprüfung und Weiterentwicklung unterzogen werden. Dabei sollten auch die von den Expert*innen genannten und bislang noch nicht behandelten Themen verstärkt berücksichtigt werden. Diese wurden bei der Entwicklung der vorliegenden Handlungsempfehlungen entweder nur angerissen oder noch nicht berücksichtigt, da zunächst die grundlegenden forschungsethischen Aspekte abgedeckt werden sollten.
Darüber hinaus bietet eine zukünftige Aktualisierung die Möglichkeit, internationale Perspektiven z. B. im Bereich Datenschutz stärker einzubeziehen und entsprechend in den Maßnahmen sowie deren Erläuterungen zu vertiefen. Ebenso können aktuelle Trends, wie die Analyse von Big Data und Learning Analytics [12] in einer Überarbeitung aufgegriffen werden. Auch die Anwendung und Umsetzbarkeit der Handlungsempfehlungen sollte untersucht werden, insbesondere im Hinblick darauf, wie sie die Entscheidungsfindung von Ausbildungsforschenden in Bezug auf forschungsethische Aspekte bei der Planung, Durchführung und Veröffentlichung von Studien prägen.
Die Handlungsempfehlungen sind kein Ersatz, sondern eine Ergänzung für bestehende Materialien zur Reflexion und Umsetzung forschungsethischer Prinzipien, wie Ethik-Kodizes, z. B. [1], [2], [3], [4], Fachliteratur, z. B. [5], [6], [7], [8], [9], die Prüfung durch Ethikkommissionen, der kollegiale Austausch und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben z. B. beim Datenschutz. Es sollte auch beachtet werden, dass die Handlungsempfehlungen auf der Standortperspektive der Autorinnen und Autoren und externen Expert*innen (DE, CH, AT) formuliert wurden. Beispielsweise wurden im Bereich des Datenschutzes die Maßnahmen und Erläuterungen an der DSGVO orientiert ausgearbeitet, die einen bestimmen Geltungsbereich aufweist, sodass die Handlungsempfehlungen als Anstoß verwendet werden sollten, sich über die für die Studie geltenden Regelungen zu informieren und diese entsprechend umzusetzen. Dennoch gehen wir davon aus, dass die Maßnahmen prinzipiell international anwendbar sind und die Umsetzung an den jeweils geltenden Regelungen und Gesetzen ausgerichtet und angepasst werden können.
Anmerkung
Folgende Referenzen wurden in der Literaturrecherche identifiziert und in die Erarbeitung der Problemfelder mit einbezogen: [9], [10], [11], [13], [14], [15], [16], [17], [18], [19], [20], [21], [22], [23], [24], [25], [26], [27], [28], [29], [30], [31], [32], [33], [34], [35], [36], [37], [38], [39], [40], [41], [42], [43], [44], [45], [46], [47], [48], [49], [50], [51], [52], [53], [54].
Danksagung
Wir danken Dr. rer. biol. hum. Katja Kühlmeyer, Ass.-Prof. Ph.D. Christine Dunger, Dr. med. Sonja Mathes, Dr. phil. Matthias Katzer und Rebekka Kiser für das Feedback zu den Handlungsempfehlungen.
ORCIDs der Autor*innen
- Johanna Hirsch: [0009-0002-9818-5287]
- Marianne Giesler: [0000-0001-9384-2343]
- Jan Matthes: [0000-0003-2754-1555]
- Angelika Homberg: [0000-0001-5585-1126]
- Monika Himmelbauer: [0000-0001-5516-1993]
- Daniel Bauer: [0000-0002-3337-3327]
- Martin Boeker: [0000-0003-2972-2042]
- Katrin Schüttpelz-Brauns: [0000-0001-9004-0724]
Interessenkonflikt
Die Autor*innen erklären, dass sie keinen Interessenkonflikt im Zusammenhang mit diesem Artikel haben.
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