[Positionspapier zum bestehenden Auswahlverfahren in Deutschland im Studiengang Humanmedizin – Zwischenbilanz nach 4 Jahren. Positionspapier des Ausschusses Studierendenauswahl (ASA) in der Gesellschaft für Medizinische Ausbildung (GMA)]
Brigitte Müller-Hilke 1Kirsten Gehlhar 2
1 Universitätsmedizin Rostock, Core Facility für Zellsortierung und Zellanalyse und Arbeitsgruppe Klinische Immunologie, Rostock, Deutschland
2 Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, Fakultät VI Medizin und Gesundheitswissenschaften, Studiendekanat, Oldenburg, Deutschland
Zusammenfassung
Vier Jahre nach Inkrafttreten der neuen Vergaberegeln zieht das vorliegende Positionspapier des Ausschusses Studierendenauswahl der GMA eine erste Zwischenbilanz zu den intendierten Aspekten der Eignung, Gemeinwohlbelange und Sozialstaatprinzip und thematisiert dabei auch die gleichheitsgerechte Zulassung. Nach wie vor werden schulische Leistungen als primäres Auswahlkriterium herangezogen, obwohl diese nur etwas über den Erfolg im ersten Studienabschnitt vorhersagen und sowohl sozioökonomisch besser Gestellte, als auch weibliche Abiturienten begünstigen. HamNat- und TMS-Ergebnisse erhöhen die prädiktive Validität der Abiturnote und verbessern vor allem bei männlichen Bewerbern die Chance auf einen Studienplatz. Die Berücksichtigung von Gemeinwohlbelangen wird vor dem Hintergrund einer bevorzugten Allokation von Studienplätzen auf Länder mit guter medizinischer Versorgung nur bedingt erfüllt. Unmittelbare Maßnahmen aufgrund bereits jetzt ersichtlicher Konsequenzen sollten 1) eine Überarbeitung des Staatsvertrags beinhalten, um i) beim Algorithmus für die Bundesliste nach Abiturnoten die individuelle Gerechtigkeit mit einer bedarfsgerechten Verteilung von Studienplätzen auf Landeskinder in Einklang zu bringen, und ii) die Nachverfolgung individueller Studienverläufe zu ermöglichen, um die Wirkung der Auswahlkriterien evaluieren und ggf. nachbessern zu können. 2) Eine Kombination aus HamNat und TMS sollte daraufhin untersucht werden, ob sie die Vorhersagekraft für den Studienerfolg gegenüber einem einzelnen Einsatz weiter verbessert. 3) Die Abiturnote sollte bei der Vergabe von Studienplätzen zu Gunsten von HamNat und/oder TMS eine geringere Gewichtung erfahren, um durch mehr Gendergerechtigkeit und Begünstigung sozioökonomisch Benachteiligter die Diversität innerhalb der Studierendenschaft zu erhöhen. 4) Das Kriterium der Fairness sollte bei allen Testverfahren, die bei der Studierendenauswahl berücksichtigt werden, untersucht und abgewogen werden. Dadurch könnte die Vielfalt im Medizinstudium gefördert und eine zukünftige Ärzteschaft hervorgebracht werden, die die gesamte Bevölkerung auch zukünftig angemessen repräsentiert und versorgt.
Schlüsselwörter
Auswahlverfahren, Studierendenauswahl, SJT, MMI, Abiturnote, HamNat, TMS, Fairness
Einleitung
Das Studium der Humanmedizin gehört seit Jahrzehnten zu den begehrtesten Studiengängen in den deutschsprachigen und angelsächsischen Ländern und die Zahl der Bewerber*innen übersteigt die Anzahl der angebotenen Studienplätze um ca. ein Vierfaches. So standen in Deutschland im SoSe 25 und im WiSe 24/25 in Summe 12.030 Studienplätze für insgesamt 45.724 Bewerber*innen zur Verfügung (Zahlen der SfH, 04.04.2025 beim MFT). Vor dem Hintergrund der freien Berufswahl muss also eine Auswahl erfolgen, die sich – gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember 2017 – in erster Linie am Kriterium der Eignung zu orientieren hat. In Deutschland waren laut Statistik der Bundesärztekammer Ende 2023 rund 428.000 berufstätige Ärzt*innen für die Gesundheit der etwa 83 Millionen Bürger*innen verantwortlich [1]. Diese Verantwortung wiegt schwer und fordert hohe Ansprüche an die Ärzt*innen – aber sie kostet auch viel. So wurden im Jahr 2018 über 391 Milliarden Euro für die Gesundheitsversorgung verausgabt [2]. Die Kosten für ein Studium der Humanmedizin belaufen sich auf knapp 200.000 € bis zum dritten Staatsexamen (6,25 Jahre), so dass für die Ausbildung der ca. 12.000 Ärzt*innen jährlich knapp 400 Millionen Euro aufgewendet werden müssen [3]. Die Forderung, nur diejenigen zu einem Studium zuzulassen, die eine entsprechende Eignung mitbringen, ist vor diesem Hintergrund verständlich.
Mit seinem Urteil vom Dezember 2017 hat das Bundesverfassungsgericht eine Neuregelung des Vergabeverfahrens für Studienplätze der Humanmedizin gefordert [4]. Diese neuen Regeln traten zum Sommersemester (SoSe) 2020 in Kraft und bedingten neben der Abschaffung der Wartezeitquote die Möglichkeit, uneingeschränkte Ortspräferenzen mit Relevanz für die Zuweisung des Studienorts, nicht jedoch für die Zulassung an sich, angeben zu können. Es wurde eine zusätzlichen Eignungsquote (ZEQ) von 10% der zu vergebenden Studienplätze etabliert, bei der die Abiturnote unberücksichtigt bleibt und es wurde ein Ausgleichsmechanismus für länderspezifische Unterschiede in den Abiturnoten implementiert. Nicht geändert hat sich indes die alleinige Bedeutung der Note der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) in der Abiturbestenquote, die auf 30% (vorher 20%) der Studienplätze angehoben wurde. Für die restlichen Studienplätze im Auswahlverfahren der Hochschule (AdH) kamen neben der Abiturnote weitere Auswahlkriterien verbindlich hinzu (Eignungstests wie TMS oder HamNat, medizinnahe Berufsausbildungen oder Bundesfreiwilligendienste). Diese Kriterien werden, wenn auch mit unterschiedlicher Gewichtung, von allen Fakultäten genutzt, aufwändige vor-Ort-Auswahlverfahren finden dagegen (v.a. aus verfahrenstechnischen Gründen) fast nicht mehr statt. Gleichzeitig forderte der Gesetzgeber in seinem Urteil vom Dezember 2017, dass sich – neben dem Recht auf gleichheitsgerechte Zulassung zum Studium – die Regeln für die Verteilung knapper Studienplätze grundsätzlich am Kriterium der Eignung zu orientieren haben, Gemeinwohlbelange berücksichtigt werden müssen und dem Sozialstaatprinzip Rechnung zu tragen ist [4].
Während es vier Jahre nach Inkrafttreten der neuen Vergaberegeln noch zu früh ist, um die Auswirkungen dieser Änderungen im Auswahlverfahren auf die Fakultäten zu beurteilen oder Examensergebnisse und Absolventen zu evaluieren, zieht das vorliegende Positionspapier des Ausschusses Studierendenauswahl eine erste Zwischenbilanz zu den intendierten Aspekten der Eignung, Gemeinwohlbelange und Sozialstaatprinzip und thematisiert dabei die gleichheitsgerechte Zulassung.
Der Aspekt der Eignung
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2017 definiert nicht, welche Eignung überhaupt berücksichtigt werden soll: Die Eignung, das Studium mit möglichst guten Noten zu bewältigen und in Regelstudienzeit abzuschließen? Oder die Eignung, den späteren Beruf professionell auszuüben? Letzteres wiederum adressiert ganz unterschiedliche Kompetenzen, je nachdem, welche medizinischen Expert*innen gesucht werden. Stehen Kommunikations- oder Teamfähigkeit im Vordergrund? Werden Gelehrte gesucht? Manager? Kurativ tätige Ärzt*innen oder Ärzt*innen außerhalb der Krankenversorgung? Was sind überhaupt gute Ärzt*innen? Und wäre es sachgerecht, die erwünschten Kompetenzen des späteren Berufs bereits bei den Bewerber*innen auf einen Studienplatz vorauszusetzen? Sollten sie nicht vielmehr während des Studiums vermittelt werden? Und wie realistisch ist es überhaupt davon auszugehen, dass die bei Schulabgänger*innen festgestellten Eigenschaften und Persönlichkeiten nach Abschluss des Studiums unverändert vorliegen [5], [6]?
Der Fokus auf Studienerfolg
Um sowohl das Kriterienproblem [7], [8], [9] – für alle potentiellen Handlungsfelder des späteren Berufs die entsprechende Eignung mittels Auswahlkriterium zu berücksichtigen – als auch das Unvermögen, das Verhalten im späteren Beruf zum Zeitpunkt der Bewerbung vorhersagen zu können zu umgehen, konzentriert sich das aktuelle Auswahlverfahren überwiegend auf die Eignung, das Studium erfolgreich abzuschließen. Tatsächlich sind bereits schulische Leistungen ein wichtiger Indikator für die Fähigkeit, den anspruchsvollen Anforderungen des Medizinstudiums gerecht zu werden, so dass sich weltweit Schul- oder Collegeabschlussnoten als vorrangiges Auswahlkriterium für medizinische Studiengänge durchgesetzt haben [10], [11]. Allerdings klären voruniversitäre akademische Leistungen nur zwischen 20 und 30% der Varianz der Studienleistung auf, und dies auch nur im ersten Studienabschnitt [10], [11], [12], [13]. Dennoch bleibt die HZB-Note auch in Deutschland ein wichtiger Prädikator für den Studienerfolg, da zumindest in den Regelstudiengängen die Vorklinik mit dem ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung, dem sogenannten „Physikum“ abgeschlossen wird und dieses Physikum die eigentliche Hürde im Studium der Medizin darstellt. Danach, im klinischen Abschnitt, wird das Studium praktisch nicht mehr abgebrochen [11], [12]. Auch, dass die Studienabbruchquote in der Humanmedizin mit nur 6% vergleichsweise niedrig liegt, wird mit dem durch den Numerus clausus begrenzten Zugang erklärt [13]. Gleichwohl beinhaltet die HZB-Note diverse Unschärfen: so sagt sie wenig über ein Abweichen von der Regelstudienzeit vorher, noch berücksichtigt sie schul- oder länderspezifische Durchschnittsnoten, noch diskriminiert sie zwischen natur- und geisteswissenschaftlichen Fächerkombinationen im Abitur [11]. Darüber hinaus birgt die HZB-Note eine Geschlechterungleichheit: Mädchen erlangen die besseren Schulnoten und bei knapp 53% Jungen unter den 18-Jährigen mittlerweile 66% der Studienplätze. Auch wenn die Gründe für diese Ungleichheit in schulischer Leistung nicht geklärt sind, verhindern sie eine gleichheitsgerechte Zulassung zum Studium [14].
Eignungstests als Ergänzung
Allein die steigende Zahl an Abiturient*innen mit Bestnote macht deutlich, dass die Hochschulzugangsberechtigung (HZB) allein nicht mehr ausreicht, um eine klare Differenzierung zu ermöglichen. Daher wird es notwendig, geeignetere oder zusätzliche Auswahlkriterien zu entwickeln. Als solche haben sich weltweit sogenannte Eignungstests wie der UCAT in Großbritannien, der MCAT in den USA, der Qudraat in Saudi-Arabien oder der TMS in Deutschland etabliert.
Diese Tests prüfen kognitive Fähigkeiten wie Konzentration, Textverständnis, räumliches Vorstellungsvermögen oder den Umgang mit Zahlen – meist ohne spezifisches Fachwissen, sondern mit Fokus auf fluide Intelligenz [15], [16]. Der TMS etwa korreliert in seinen verbal-mathematischen Items moderat mit der Abiturnote, seine figural-räumlichen Komponenten jedoch gar nicht – was darauf hindeutet, dass er zusätzliche kognitive Fähigkeiten erfasst [17]. Studien zeigen, dass allein die Teilnahme an Eignungstests mit höherem Studienerfolg und geringerer Abbruchquote assoziiert ist [18], [19], [20].
Eine britische Längsschnittstudie mit über 3.000 Absolvent*innen fand sogar signifikante Zusammenhänge zwischen UCAT- bzw. BMAT-Ergebnissen und dem Bestehen der ärztlichen Abschlussprüfungen (MRCP) – in den ersten beiden wissensbasierten und dem dritten praktischen Prüfungsteil. Diese Tests hatten dabei eine höhere prädiktive Validität als Schulnoten, was die Bedeutung problemlösender Fähigkeiten im ärztlichen Beruf unterstreicht [21].
Zusammenspiel von HZB und Test
Eine Kombination aus Abiturnote und Testleistung, insbesondere mit dem HamNat, zeigt in Deutschland die beste Prognosekraft für das Bestehen des Physikums nach sieben Semestern und für eine geringere Abbruchquote [11], [22], [23], [24]. Studien aus Großbritannien unterstützen dies: Der naturwissenschaftliche Teil des BMAT prognostiziert frühen Studienerfolg besser als der Fähigkeitsteil [25]. Vor diesem Hintergrund ist die weitere Untersuchung der Kombination aus TMS (Eignung) und HamNat (Wissen) vielversprechend und muss daraufhin untersucht werden, ob sie die Vorhersagekraft für den Studienerfolg gegenüber einem einzelnen Einsatz weiter verbessert. Dies erfordert jedoch eine konsequente Längsschnittverfolgung bis zum dritten Staatsexamen und darüber hinaus, was im Staatsvertrag zur Studierendenauswahl berücksichtigt werden müsste.
Nicht-kognitive und metakognitive Faktoren: Erfassung, Potenzial und Grenzen
Persönlichkeitsmerkmale – insbesondere Gewissenhaftigkeit mit ihren Facetten Pflichtgefühl, Selbstdisziplin und Leistungsstreben – tragen nachweislich stärker zum akademischen Erfolg bei als Intelligenz allein [10], [26], [27], [28]. Sie fördern Motivation und strukturierte Vorbereitung, was z.B. beim HamNat und BMAT durch den Fokus auf naturwissenschaftliches Wissen indirekt relevant wird.
Darüber hinaus wirken metakognitive Lernstrategien (z.B. systematische Planung, Selbstüberwachung, adaptive Regulation) als Mediatoren zwischen Persönlichkeit und Leistung [29], [30], [31]. Studien zeigen, dass Selbstwirksamkeit und intrinsische Motivation die Lernzufriedenheit und Prüfungsvorbereitung verbessern [32], [33], [34], [35]. Fachspezifisches Interesse – z.B. für Naturwissenschaften – ist ebenfalls mit besseren Leistungen verknüpft [29], [30], [36], [37], [38].
Zur Beurteilung von sozialen und persönlichen Kompetenzen wie Empathie, Integrität oder Teamfähigkeit wurden MMIs (Multiple Mini-Interviews) und SJTs (Situational Judgement Tests) entwickelt [13], [39], [40], [41], [42], [43]. Studien bestätigen, dass MMIs klassischen Interviews überlegen sind [44], [45] und Ergebnisse mit späteren klinischen Leistungen korrelieren [45], [46], [47]. Auch SJTs zeigen Zusammenhänge mit Ausbildungsbewertungen [48] und gelten als vergleichsweise geschlechts- und statusneutral [49]. Allerdings messen auch diese Verfahren kognitive Anteile mit [45], [50], [51] und erfordern hohe methodische Standards bei Entwicklung und Durchführung [41], [49]. Es besteht Bedarf nach der Entwicklung eines flächendeckend umsetzbaren Instrumentes zur ressourcen-adäquaten Erhebung sozialer und persönlicher Kompetenzen. .
Weitere Auswahlmerkmale
Motivationsschreiben, Empfehlungsschreiben und Auswahlgespräche zeigen laut Metaanalysen nur geringe prädiktive Validität [13] und werden in Deutschland entsprechend selten eingesetzt. Als nicht-kognitives Auswahlkriterium findet hingegen eine vorangehende medizinnahe Berufsausbildung zunehmend Berücksichtigung. Erste multizentrische Studien aus Deutschland weisen auf einen leicht positiven prädiktiven Wert hin [17]. Mögliche Vorteile sind etwa höhere Resilienz oder bessere Integration von Vorwissen [52], [53], wobei das höhere Alter der Bewerber*innen auch mit Nachteilen verbunden sein kann (z.B. bei der Wartezeitquote).
Die derzeitige Auswahlpraxis in der Medizin stellt damit ein pragmatisches Modell dar, das sich vor allem an der Prognose des Studienerfolgs orientiert. Diese Fokussierung ist nachvollziehbar, da andere relevante Eignungsdimensionen – insbesondere berufsbezogene Kompetenzen – bislang nicht valide und effizient messbar sind. Gleichwohl besteht ein wachsender evidenzbasierter Bedarf, das Auswahlverfahren zu diversifizieren: durch Kombination bestehender kognitiver Tests (z.B. TMS, HamNat), die Integration von nicht-kognitiven Verfahren (z.B. MMI, SJT) sowie die Berücksichtigung von Persönlichkeitsmerkmalen und Lernstrategien. Damit ließe sich die Auswahl nicht nur leistungsorientiert, sondern auch berufsbezogen und chancengerechter gestalten. Voraussetzung hierfür ist aber die Durchführung prospektiver Längsschnittstudien und eine strukturelle Verankerung entsprechender Instrumente in den rechtlichen Rahmenbedingungen.
Gemeinwohlbelange
Das Gemeinwohl ist im Grundgesetz als Leitprinzip staatlichen Handelns verankert [https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html]. Es umfasst all jene Aspekte, die vielen Menschen einer Gemeinschaft oder eines Staates zugutekommen – unter anderem auch die Sicherstellung der flächendeckenden medizinischen Versorgung. Das aktuelle Auswahlverfahren für das Medizinstudium berührt diesen Aspekt auf problematische Weise:
Der eingeführte Länderausgleich im Auswahlverfahren soll Bewerber*innen aus Bundesländern mit vergleichsweise schlechteren Abiturnoten vor Benachteiligung schützen. In die Berechnung des bundesweiten Rankings fließen zwei Faktoren ein:
- der Anteil der Bewerber*innen eines Bundeslands an der Gesamtbewerberzahl und
- der Anteil der 18- bis 21-Jährigen an der Bevölkerung [6]. Unter der Annahme gleichverteilter Bewerberanteile erfolgt eine implizite Verteilung der Studienplätze entlang der Bevölkerungsgröße der Bundesländer, wobei Stadtstaaten einen Aufschlag von 30% erhalten.
Tatsächlich bestehen aber strukturelle Unterschiede: Die neuen Bundesländer weisen einen geringeren Anteil junger Menschen (3,4% vs. 4,4%) und einen höheren Anteil älterer Menschen (33% vs. 27%) auf [54]. Der Anteil der Bewerber*innen an der Gruppe der 18- bis 21-Jährigen liegt in den neuen Ländern ebenfalls deutlich niedriger (1,5% vs. 1,8-3,6) [46]. Gleichzeitig erhalten dort anteilig mehr Abiturient*innen Bestnoten [55].
Die Folge: Bundesländer mit ohnehin geringer Bewerber*innenzahl, medizinischer Unterversorgung und überdurchschnittlich alter Bevölkerung verlieren durch das aktuelle Berechnungsverfahren Studienplätze [56]. Da die spätere ärztliche Niederlassung stark mit der Herkunftsregion korreliert [57], wird so die medizinische Versorgung in strukturschwachen Regionen gefährdet – und damit das Gemeinwohl in besonderem Maße beeinträchtigt.
Politisch wird mit Vorabquoten (z.B. Landarztquote, Quote für den öffentlichen Gesundheitsdienst) gegengesteuert. Diese Maßnahmen entziehen sich allerdings den Auswahlkriterien der Fakultäten und den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Inwieweit sie dem Gemeinwohl tatsächlich dienen, bleibt offen.
Eine mögliche Anpassung des Auswahlverfahrens bestünde darin, neben der Zahl der 18- bis unter 21-Jährigen auch die ärztliche Versorgungslage (z.B. Ärztedichte oder Anteil über 60-Jähriger) in die Berechnungen einzubeziehen. Auch wenn die Verantwortung für die medizinische Versorgung letztlich bei der Politik liegt, könnte eine gezieltere Studienplatzvergabe an Landeskinder aus unterversorgten Regionen helfen, die ärztliche Unterversorgung nicht weiter zu verschärfen.
Sozialstaatsprinzip
Das Sozialstaatsprinzip verpflichtet den Staat, für sozialen Ausgleich zu sorgen – insbesondere zwischen gesellschaftlich privilegierten und benachteiligten Gruppen. Dies gilt auch im Bereich der Studienplatzvergabe. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, inwiefern das derzeitige Auswahlverfahren tatsächlich chancengerecht ist und allen Bewerber*innen unabhängig von Geschlecht, sozialem Hintergrund oder kulturellem Kapital den Zugang zum Medizinstudium ermöglicht.
Der Gesetzgeber hat 2017 festgelegt, dass sich die Vergabe knapper Studienplätze grundsätzlich am Kriterium der Eignung orientieren soll. Gleichzeitig ist das Recht auf gleichheitsgerechte Zulassung zu wahren. In der Praxis ergeben sich jedoch strukturelle Verzerrungen:
Beispielsweise zeigen sich in den gängigen Eignungstests wie HamNat und TMS systematische Vorteile für Bewerbergruppen, die bereits über günstige Ausgangsbedingungen verfügen: Männer, Bewerber über 21 Jahre, Menschen mit deutscher Muttersprache oder akademischem Elternhaus erzielen im HamNat bessere Ergebnisse [58]. Für den TMS konnte nachgewiesen werden, dass Männer mit schlechteren Abiturnoten häufiger durch gute Testergebnisse kompensieren und somit ihre Chancen auf einen Studienplatz verbessern – ein Effekt, der inzwischen in einer größeren Kohorte bestätigt wurde [59], [60].
Ähnliche Tendenzen finden sich in internationalen Zulassungstests wie dem EMS (Schweiz), MedAT (Österreich), UKCAT (Großbritannien) sowie SAT/ACT (USA) [61], [62], [63], [64], [65]. Auch in Deutschland wurde nach Einführung eines Eignungstests für Psychologie in Berlin ein deutlicher Anstieg des Männeranteils bei den Zugelassenen festgestellt (von 25% auf 45%) [66]. Vor dem Hintergrund, dass Frauen im Durchschnitt bessere Abiturleistungen erzielen, ist zu erwarten, dass Eignungstests tendenziell ein ausgewogeneres Geschlechterverhältnis herstellen – gleichzeitig aber neue soziale Selektionsmechanismen etablieren. Die Abiturnote sollte daher bei der Vergabe von Studienplätzen zu Gunsten von HamNat und/oder TMS eine geringere Gewichtung erfahren, um durch mehr Gendergerechtigkeit und Begünstigung sozioökonomisch Benachteiligter die Diversität innerhalb der Studierendenschaft zu erhöhen, denn auch der sozioökonomische Status hat einen starken Einfluss: Schüler*innen aus einkommensschwachen und bildungsfernen Familien bewerben sich seltener für ein Medizinstudium [67], [68], [69], schneiden schlechter in schulischen und testbasierten Auswahlverfahren ab [41], [48], [65], [70], [71], [72], [73], [74], [75], und sind in der Studierendenschaft unterrepräsentiert [76], [77], [78]. Das Resultat ist eine wenig diverse Ärzteschaft [76], die die Bevölkerung weder sozial noch kulturell angemessen widerspiegelt – mit potenziellen Folgen für die Versorgungsqualität [79]. Daher müssten die Bewerber*innen aus benachteiligten Gruppen z.B. durch niedrigschwellige Informations- und gezielte Beratungsangebote an Schulen informiert, durch kostenfreie Vorbereitungskurse beim Zugang unterstützt und während des Studiums begleitet werden, um die intendierte Verbesserung der Chancengleichheit durch eine stärkere Gewichtung von TMS oder HamNat wirksam abzusichern.
International wird dies zunehmend unter dem Stichwort „soziale Verantwortung“ der Fakultäten diskutiert [8], [67], [80], [81], [82]: benachteiligte Gruppen sollen gezielt angesprochen, beim Zugang unterstützt und während des Studiums begleitet werden. Auch in Deutschland sollte das Ziel sein, ein Zulassungssystem zu entwickeln, das die Balance hält zwischen Studieneignung und Chancengleichheit. Fakultäten haben bereits jetzt im AdH (Auswahlverfahren der Hochschulen) Spielräume, z.B. durch flexible Gewichtung der HZB oder ergänzende Kriterien.
Langfristig braucht es transparente Evaluationen, welches Kriterien-Portfolio welche Studierendenschaft erzeugt – um notfalls nachjustieren zu können, und das Kriterium der Fairness sollte bei allen Testverfahren, die bei der Studierendenauswahl berücksichtigt werden, untersucht und abgewogen werden.
Fazit & Empfehlungen
Das neue Auswahlverfahren für Studierende der Humanmedizin ist seit nunmehr 4 Jahren im Einsatz, so dass eine erste Bilanz bezüglich der Vorgaben des Verfassungsgerichtsurteils vom Dezember 2017 gezogen werden kann: Eindeutig positiv zu bewerten sind die nun uneingeschränkte Zahl der Ortspräferenzen, sowie die höhere individuelle Gerechtigkeit durch den Länderausgleich der Abiturnoten. Dennoch darf das aktuelle Auswahlverfahren nur als Interimslösung betrachtet werden, die einer kontinuierlichen und engmaschigen Evaluation bedarf.
Wir sehen beim aktuellen Auswahlverfahren grundsätzliche Problemfelder:
- Die höhere Gewichtung der Abiturnote zu Ungunsten von TMS und/oder HamNat verhindert Gendergerechtigkeit und benachteiligt sozioökonomisch schlechter Gestellte, so dass keine wirkliche Diversität innerhalb der Studierendenschaft gewährleistet ist.
- Die aktuell bei der Studierendenauswahl berücksichtigten Kriterien sind nicht ausreichend auf Fairness untersucht.
- Eignung wird nach wie vor überwiegend mit akademischer Leistung im ersten Studienabschnitt gleichgesetzt, weil für alternative Auswahlkriterien die wissenschaftliche Grundlage fehlt.
- Gemeinwohlbelange sind durch den speziellen Algorithmus beim Länderausgleich der Abiturnoten gefährdet, da dieser in seiner aktuellen Form – über den eigentlichen Abiturnotenausgleich hinaus – zu einer Umverteilung von Studienplätzen zu Ungunsten der neuen Bundesländer führt.
Damit wird sich längerfristig die ärztliche Betreuung in unterversorgten Regionen weiter verschärfen.
Wir schlagen deswegen vor, dass der Staatsvertrag zur Studierendenauswahl in zwei Punkten überarbeitet werden sollte.
- Longitudinale Studienverläufe sollten nachvollziehbar und die Ergebnisse der Forschung zugänglich gemacht werden. Nur so können fundierte Empfehlungen für alternative Auswahlkriterien ausgesprochen werden. Erfahrungen aus dem stav-Projekt zeigen, dass datenschutzkonforme Umsetzungen möglich sind. Internationale Beispiele wie HESA (Higher Education Statistics Agency, [https://www.hesa.ac.uk/]) verdeutlichen das Potenzial zentralisierter Lösungen, stellen jedoch eine organisatorische Größenordnung dar, die wir hier nicht vorwegnehmen wollen.
- Der Berechnungsalgorithmus für die Bundesrangliste der Abiturnoten sollte dahingehend geändert werden, dass statt des Anteils der 18- bis 21-Jährigen im jeweiligen Bundesland die über-60-Jährigen berücksichtigt werden. Durch eine stärkere Berücksichtigung von Landeskindern bei der Zuteilung von Studienplätzen könnten so Absolventen nach Abschluss des Studiums möglicherweise vermehrt in den unterversorgten Regionen gehalten werden.
Anmerkungen
Erklärung
Dieses Positionspapier wurde in der am 16. Oktober 2024 eingereichten Form mit den Mitgliedern des Ausschusses Studierendenauswahl auf der Ausschusssitzung am 10.06.2024 abgestimmt. Die Mitglieder des Ausschusses waren zu diesem Zeitpunkt: PD Dr. Volkart Fischer, Dr. Kirsten Gehlhar, Prof. Wolfgang Hampe, Prof. Brigitte Müller-Hilke, Prof. Holger Repp.
Verabschiedung
Das Positionspapier wurde dem GMA-Vorstand vorgelegt und von diesem am 26.11.2025 verabschiedet.
ORCIDs der Autorinnen
- Brigitte Müller-Hilke: [0000-0002-6575-6824]
- Kirsten Gehlhar: [0009-0003-1456-9046]
Interessenkonflikt
Die Autorinnen erklären, dass sie keinen Interessenkonflikt im Zusammenhang mit diesem Artikel haben.
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