MAK- und BAT-Werte-Liste
Peer Review
Die Ständige Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe gibt die abgeschlossene Überprüfung von MAK- und BAT-Werten sowie weitere Einstufungen immer zum 1. Juli des Jahres in der MAK- und BAT-Werte-Liste sowie auf der Homepage der Kommission bei der DFG bekannt.
Die Ankündigungsliste finden Sie hier:
https://www.dfg.de/download/pdf/dfg_im_profil/gremien/senat/arbeitsstoffe/ankuendigungsliste.pdf
Daran schließt sich eine sechsmonatige öffentliche Kommentierungsphase an. Die Manuskripte werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt, eingehende wissenschaftliche Kommentare werden in der Kommission diskutiert und vor der endgültigen Veröffentlichung berücksichtigt. Weiterhin werden alle Dokumente durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und den Unterausschuss III des Ausschusses für Gefahrstoffe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales während der Kommentierungsphase wissenschaftlich geprüft und ggf. kommentiert. Änderungen in der Kommentierungsphase werden mit der darauffolgenden MAK- und BAT-Werte-Liste bekannt gegeben.
Details dazu, wie die Kommission arbeitet, finden Sie hier:
https://www.dfg.de/dfg_profil/gremien/senat/arbeitsstoffe/arbeitsweise/
Interessenkonflikte
Als wissenschaftliche Publikation werden mit der MAK- und BAT-Werte-Liste keinerlei kommerzielle Zwecke verfolgt. Im Hinblick auf die Aufgabe der Kommission werden als Mitglieder Wissenschaftler:innen ad personam in ihrer Eigenschaft als sachkundige Expert:innen berufen und nicht als Vertreter:innen der Institutionen oder Unternehmen, in denen sie tätig sind. Neben diesen Mitgliedern arbeiten in der Kommission auch Gäste und Ständige Gäste mit. Gäste können von der Kommission und den Arbeitsgruppen als Expert:innen für spezifische Themen eingeladen werden. Die Gäste sollen durch ihr Fachwissen die Kommission bei ihrem Evaluierungs- und Entscheidungsprozess unterstützen. Als Ständige Gäste mit beratender Stimme werden Wissenschaftler:innen und andere sachverständige Personen aus Behörden berufen, die sowohl mit Forschungsaufgaben betraut sein als auch hoheitliche Aufgaben wahrnehmen können. Da sie institutionell den potentiellen Beratungsnehmern angehören, erhalten sie kein Stimmrecht. So soll ein möglicher Interessenkonflikt von vornherein vermieden werden. Vor jeder Beratung werden von allen Teilnehmer:innen mögliche Interessenkonflikte abgefragt, dokumentiert sowie bewertet und Konsequenzen für das Verhalten in Diskussion und Abstimmung festgelegt.
Detaillierte Informationen über den Umgang der Kommission mit Interessenkonflikten finden Sie hier:
https://www.dfg.de/dfg_profil/gremien/senat/arbeitsstoffe/interessenkonflikte/
Ethikerklärung
Die Ständige Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe greift für ihre Arbeit im Wesentlichen auf Daten aus öffentlich zugänglichen Studien (In-vitro-, tierexperimentelle und Humanstudien) zurück; zudem bezieht sie unveröffentlichte, OECD-Prüfrichtlinien-konforme Tierstudien, auch aus dem industriellen Kontext, mit ein, wenn ein Zugang zu den vollständigen Studienberichten gewährleistet ist. Die Kommission führt solche Studien weder selbst durch, noch gibt sie diese in Auftrag.
Die Einhaltung der erforderlichen rechtlichen und ethischen Standards in Bezug auf tierexperimentelle Studien und Probandenstudien wurde im Kontext der Bewilligung der Mittel durch den Fördergeber und/oder im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Ergebnisse geprüft. Die Einhaltung der rechtlichen und ethischen Bestimmungen besteht insofern auch bei der Zusammenführung der Studienergebnisse. Studien, bei denen Zweifel bestehen, ob ethische Standards eingehalten wurden, werden in die abschließende Bewertung nicht einbezogen.
Letzte Aktualisierung: 23.02.2023